Horvat, Stanislas, De vervolging van militairrechtelijke delicten tijdens Wereldoorlog I. De werking van het Belgische krijgsrecht. VUBPress, Brüssel 2009. 429 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die durch Abbildungen von Infanteristen im Schützengraben (1918) und des belgischen Kriegsauditorats in Bourbourg (1916) auf dem Außenumschlag veranschaulichte Arbeit ist die veröffentlichte Fassung der von Michel Magits betreuten, am 28. September 2009 an der Freien Universität in Brüssel verteidigten Dissertation des 1966 geborenen, als Rechtsanwalt in Brüssel und Assistent an der Freien Universität Brüssel tätigen, sachkundigen Verfassers. In seiner kurzen Einleitung stellt der Autor seine Quellen und seine Methode dar. Sein Arbeitsziel ist die noch fehlende Beschreibung des belgischen Militärstrafverfahrens im ersten Weltkrieg vom Anfang bis zum Strafvollzug.

 

Dazu bildet er insgesamt fünf Kapitel. Im ersten Kapitel greift er auf die allgemeinen Grundlagen aus und beschreibt etwa die Einwirkungen des Krieges auf die Streitkräfte Belgiens. Das Militärstrafprozessrecht stuft er als Relikt des 19. Jahrhunderts ein, wobei man allerdings nicht übersehen darf, dass im Jahre 1914 das 19. Jahrhundert nicht wirklich lange zurücklag und dass auch in anderen Staaten zwischen 1900 und 1914 keine grundlegenden Veränderungen auf diesem Rechtsgebiet stattfanden, zumal der erste Weltkrieg nicht wirklich vorhersehbar war.

 

Im zweiten Teil beschreibt die einzelnen Entwicklungsabschnitte des Kriegsablaufs und stellt die wichtigsten Militärstraftaten vor wie militärischer Ungehorsam, Meuterei, Fahnenflucht, Überlaufen, Dienstverweigerung, das Verlassen des Postens oder Spionage und Verrat. Kapitel drei befasst sich mit der Untersuchung, Kapitel vier mit dem gerichtlichen Verfahrensablauf, Kapitel 5 schließlich mit der Ausführung. Insgesamt bietet seine Untersuchung eine überzeugend geordnete, ausführliche Behandlung seines nicht unwichtigen und auch nicht uninteressanten, aber doch im alltäglichen Rechtsleben eher am Rande stehenden Sachgegenstands.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler