Herntrich, Thomas, Thüringen - Von den thüringischen Kleinstaaten nach Zerfall des Alten Reiches bis zum Freistaat Thüringen - Eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Betrachtung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 89). Lang, Frankfurt am Main 2010. XXI, 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Gilbert Gornig angeregte und betreute, im Sommersemester 2010 am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Marburg eingereichte Dissertation des Verfassers. Sie behandelt sehr sorgfältig einen geschichtlich nicht einfachen Gegenstand. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dass Thüringer zwar schon - wenn auch in nicht völlig klarer Beziehung zu den Hermunduren - in germanischer Zeit belegt sind, dass ein Land Thüringen aber über viele Jahrhunderte hin nicht bestand und erst 1920 erneut gebildet wurde.

 

Der Verfasser verfolgt diese frühe Geschichte sehr sorgfältig an Hand der Literatur bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches. Hauptgegenstand seines Erkenntnisinteresses ist allerdings erst die anschließende Zeit. Sie gliedert der Verfasser in die Zeit bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes und in die Zeit unter deutscher Souveränität.

 

Im Einzelnen geht der Verfasser dabei insbesondere  auf die verschiedenen Verfassungen der im thüringischen Gebiet bestehenden Kleinstaaten ein (Schwarzburg-Rudolstadt 1816, Sachsen-Weimar-Eisenach 1816, Sachsen-Hildburghausen 1818, Sachsen-Coburg-Saalfeld 1821, Sachsen-Meiningen 1824, Sachsen-Altenburg 1831, Schwarzburg-Sondershausen 1830, 1841, Sachsen-Gotha 1849, Reuß jüngere Linie 1849, Schwarzburg-Sondershausen 1849, Sachsen-Weimar-Eisenach 1850, Sachsen-Coburg und Gotha 1852, Schwarzburg-Sondershausen 1852, 1854, 1857, Reuß jüngere Linie 1852, 1856, Schwarzburg-Rudolstadt 1854, Reuß ältere Linie 1867, Reuß 1919, Schwarzburg-Sondershausen 1919, Sachsen-Weimar-Eisenach). Danach behandelt er die Verfassung des Landes Thüringen vom 11. 3. 1921 und die Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. 10. 1993, wobei er stets den wesentlichen Inhalt der Texte leicht verständlich wiedergibt. Dadurch bietet er insgesamt ein wertvolles Hilfsmittel für die gesamte deutsche Landesverfassungsgeschichte.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler