Gschwend, Lukas/Ingber, Karin/Wehrle, Stefan, 150 Jahre Schweizerischer Juristenverein (1861-2011) (= Jubiläumsschrift/Publication commémorative/Pubblicazione commemorativa von ZDR/RDS). Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2011. 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 7. Juli 1861 wurde in Luzern der Schweizerische Juristenverein gegründet. Lukas Gschwend nahm dies zusammen mit Mitarbeitern zum Anlass, in einer eleganten Jubiläumsschrift die hundertfünfzigjährige Geschichte der wichtigen Berufsvereinigung bis zur Gegenwart zusammenzufassen. Dazu gliedert er sein Werk in insgesamt vier Teile.

 

Zunächst behandelt er auf der Grundlage des 1848 geschaffenen Bundesstaats die Gründung unter Federführung Philipp Willis, Nikolaus Rietschies und Johannes Ambergs im Kreise von insgesamt 45 Juristen aus verschiedenen Kantonen. Danach verfolgt er sorgfältig die erhebliche Bedeutung des Vereins für die Entwicklung des Privatrechts, des Strafrechts und des Prozessrechts einschließlich der Annäherungen an staats- und verwaltungsrechtliche Themen und der Schwerpunkte der Tätigkeit seit der Einhundertjahrfeier. Am Ende gibt er einen wertvollen Überblick über die Sammlung schweizerischer Rechtsquellen.

 

Trotz anfangs schwieriger Finanzierung konnten bis 1970 insgesamt 53 gediegene, bibliophile Bände ediert werden, die sich allerdings auf Bern und den Aargau konzentrierten, während die übrige Westschweiz, die gesamte Innerschweiz, Basel, Thurgau, Appenzell und das Tessin noch immer große weiße Flächen bildeten. 1980 errichtete die Schweizerische Juristenvereinigung eine Rechtsquellenstiftung mit Sitz in Lausanne, deren Zweck die Herausgabe der Schweizerischen Rechtsquellen ist. Infolge dieser Unterstützung konnten in den letzten 25 Jahren mehr als drei Dutzend neue Bände  herausgegeben werden und sind unter dem jetzigen Präsidenten Lukas Gschwend 13 Projekte mit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gang, so dass ein weiterer glücklicher Fortgang zu erwarten sein wird.

 

Der Anhang bietet ein Verzeichnis aller schweizerischen Juristentage mit seinen bisher 144 Jahresversammlungen einschließlich der Vereinspräsidenten von Willi bis Foëx. Roy Garré (Bellinzona) und Jean-Philippe Dunand ergänzen den Band mit kritischen Referaten für die italienischsprachige und die französischsprachige Schweiz. Möge der Vereinigung ein erfolgreiches Wirken auch in einer europäisierten und dabei die Schweiz möglichst gut einbindenden juristischen Zukunft beschieden sein.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler