Grüner, Christian, Quantität und Qualität der europäischen Rechtsetzung (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 92). Lang, Frankfurt am Main 2011. XII, 530 S., 2 Abb., 1 Tab., zahlr. Graf. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Gründung der europäischen Gemeinschaften hatte in erster Linie Kontrolle zum Ziel. Das bedeutete größtmöglichen Machtgewinn bei gleichzeitig geringstmöglichem Machtverlust. Dementsprechend wollten die beteiligten Gründerstaaten den Gemeinschaften nur so viel Zuständigkeit gewähren, wie für eine gegenseitige Kontrolle unabdingbar erschien.

 

Allerdings entwickelt ein Geschehen in seinem Verlauf vielfach auch eine Eigene Dynamik. Die mit Macht begabten Organe streben aus eigenem Interesse nach Ausweitung ihrer Zuständigkeiten. Dieser Vorgang erfordert von Zeit zu Zeit eine Überprüfung, wie sie für die Rechtsetzung der Verfasser in seiner von Gilbert Gornig betreuten, im Sommersemester 2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Marburg einleuchtend vorgenommen wird.

 

Dabei zeigt sich beispielsweise, dass die Zahl der geltenden Rechtsetzungsakte pro Jahr seit etwa 1995 stärker steigt als in den Jahren zuvor, wobei in absoluten Zahlen ausgedrückt die Verordnungen unangefochten den Spitzenplatz belegen und durchschnittlich 340 neuen Verordnungen etwa 32 neue Richtlinien gegenüberstehen. Inhaltlich zeigt der Verfasser erhebliche inhaltliche Mängel auf, die auf vielfältigen Ursachen beruhen. Realistischerweise hält er eine Optimierung allein auf juristischer Ebene für ausgeschlossen, schlägt aber dessenungeachtet eine vorrangige Thematisierung auf juristischer Ebene vor, für die er eigene Anregungen gibt.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler