Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz zum 70. Geburtstag, hg. v. Derschka, Harald Rainer/Hausmann, Rainer/Löhnig, Martin (= Edition Rechtskultur). Gietl, Regenstauf 2009. 613 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts aufgekommenen Festschriften haben den besonderen Zweck, im Wege eines privaten Geschenkes von Schülern, Freunden und Kollegen die Verdienste hervorragender Gelehrter öffentlich zu würdigen. Dementsprechend verdienen sie ohne jeden Zweifel auch die Aufnahme in die jeweilige Fachzeitschrift zwecks allgemeiner Kenntnisnahme. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn sie an vertrauter und damit zugleich auch etwas entlegener Stelle erschienen sind.

 

Aus diesem Grunde ist zumindest in wenigen Zeilen des Herausgebers auf die vornehm gestaltete, gehaltvolle Festschrift für Hans-Wolfgang Strätz hinzuweisen, dessen einladendes Bild den Eingang ziert. Der in Miesbach am 1. November 1939 geborene, nach dem Studium der Rechte in München und Würzburg bei Paul Mikat mit einer Arbeit zur spätantiken Kirchenverfassung promovierte, 1970 als wissenschaftlicher Assistent Mikats in Bochum mit einer eindringlikchen Schrift über die Entwicklung der Treu und Glauben-Formel für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Kirchenrecht habilitierte, nach erfolgreicher Tätigkeit in Bochum 1977 an die wunderbar gelegene Universität Konstanz berufene Jubilar hat sich durch seine im Anhang in einem beeindruckenden Verzeichnis dargestellten vielfältigen Untersuchungen einen hervorragenden Namen gemacht. Dem entspricht der gelungene Strauß von 34 Beiträgen unterschiedlichster Thematik aus zahlreichen Fachgebiete.n

 

Dabei berichtet etwa Hans-Jürgen Becker über den Karlskult in Regensburg, Wilhelm Brauneder über das Ehegüterrecht als Spiegel von Österreichs Privatrechtsgeschichte, Ignacio Czeguhn über mittelalterliche spanische Höchstgerichtsbarkeit, Harald Derschka über Allmannsdorf und die Gründungsausstattung der Abtei Reichenau, Jean-Paul Deschler über das furchtbare Gericht, Jochen Glöckner über die Notwendigkeit der Rechtsgeschichte, Rainer Hausmann über die nichteheliche Lebensgemeinschaft, Martin Löhnig mit Consuela Mayer über Albert Drach und die österreichische Restitutionspraxis, Johannes Madey über die katholischen Kirchen östlicher Tradition seit dem Pontifikat von Johannes Paul II., Klaus Oettinger über ein Gespräch zwischen Ignaz Heinrich von Wessenberg mit Karl Theodor von Dalberg, Engelbert Plassmann über Bücherverbrennung, Clausdieter Schott über die „Adoption“ bei Petrarca, Werner Schubert über § 1666 BGB, Dieter Schwab über die Ehegesetzgebung der Würzburger Fürstbischöfe, Elmar Wadle über den badischen Privilegienschutz gegen den Nachdruck der Werke Goethes oder Heinrich Wilms über die Geschichte der Grundrechte. Über diese rechtsgeschichtlichen Studien im engeren SInne hinaus vereint der Band zahlreiche Anregungen für das Recht der Gegenwart wie der Zukunft. Dadurch wird die Festschrift ebenso bleibenden Wert haben und behalten wie die vielen wegweisenden Untersuchungen des Jubilars.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler