Eisenhardt, Moritz, Sanierung statt Liquidation. Die Geschichte des Vergleichs zur Abwendung des Konkurses unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 (= Rechtshistorische Reihe 423). Lang, Frankfurt am Main 2011. 413 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute, 2009 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des Verfassers, die es nach den eigenen Worten des Verfassers im kurzen Vorwort ohne seinen juristischen Mentor, Rechtsanwalt Peter Kitzmann, sicherlich nie gegeben hätte. Sie ist unter das Motto von Ernst Jägers Aussage im Lehrbuch des deutschen Konkursrechts (zitiert Jäger, Lehrbuch KO) gestellt, dass der Konkurs ein Wertvernichter schlimmster Art und obendrein das teuerste Schuldentilgungsverfahren ist. Sie ist auf die Entwicklung der (!) gerichtlichen Zwangsvergleichs zur Abwendung des Konkurses als Sanierungsinstrument und Alternative zur Liquidation unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935 konzentriert, greift aber in die Vergangenheit und auch in die spätere Zeit weiter aus, weil nach der Erkenntnis des Verfassers die ältesten Quellen zu Regelungen mit insolvenzrechtlichem Charakter bis in das Dritte (!) Jahrtausend vor Christus zurückreichen.
Der Verfasser bearbeitet die Randbereiche vor allem an Hand der vorliegenden Literatur. Für den Kernbereich verwendet er Bestände aus dem Bundesarchiv, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und dem Bayerischen Staatarchiv sowie die stenographischen Berichte und Drucksachen des Reichstags, des Reichsrats, der Nationalversammlung 1919 und des Bundestags. Gegliedert ist die Untersuchung in acht zeitlich geordnete Abschnitte, von denen die Betrachtung Wilhelm Kiesows und Werner Vogels als Architekten der Vergleichsordnung von 1927/1935 in Abschnitt F zwei Seiten umfasst.
Sehr sorgfältig untersucht der Verfasser die Entstehung der Vergleichordnung 1925-1927 und deutlich kürzer die Reform 1934/1935. Die starke Rolle des Richters und die propagierte Übereinstimmung mit nationalsozialistischem Gedankengut sieht er als zufälliges Kompromissergebnis an und führt auch die Verschärfung der Vergleichsordnung weitestgehend auf die Forderungen von Gläubigerschutzverbänden und Wirtschaft vor 1933 zurück. Quellen- und Literaturverzeichnis, einige tabellarische Übersichten, einige Quellenabdrucke und ein Stichwortverzeichnis runden die eine Lücke im Schrifttum schließenmde Untersuchung des 1979 in Mannheim geborenen, in Freiburg und Kiel ausgebildeten und in der Gegenwart bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Unternehmen bei Sanierungen und Restrukturierungen beratenden Verfassers ab
Innsbruck Gerhard
Köbler