Eike von Repgow 800. Reppichau 850. Eine Nachlese zu den Feierlichkeiten vom 19.-21. Juni 2009, hg. v. Lück, Heiner/Reichert, Erich. Junkermann, Halle an der Saale 2009. 57 S. Abb.
Das Eike-von-Repgow-Dorf Reppichau zwischen 1159 und 2009. Geschichte und Geschichten anlässlich des 850. Ortsjubiläums und des Jubiläums der 800. urkundlichen Ersterwähnung Eikes von Repgow, hg. v. Lück, Heiner/Reichert, Erich (= Signa Iuris 4). Junkermann, Halle an der Saale 2009. 83 S. Abb. Besprochen von Hiram Kümper.
Zwei Hefte sind hier kurz anzuzeigen, die aus den Feiern des 800jährigen Jubiläums eines rechtshistorisch bedeutsamen Datums entstanden sind: der urkundlichen Ersterwähnung Eikes von Repgow. Beide wurden herausgegeben von dem in der Sachsenspiegelforschung einschlägig ausgewiesenen Hallenser Rechtshistoriker Heiner Lück und dem Reppichauer Bürgermeister Erich Reichert, dessen Gemeinde zugleich ihr 850jähriges Ortsjubiläum beging. Dem Anlass entsprechend finden sich eine Reihe von rechtshistorisch nicht weiter belangvollen Grußworten und vielen bunten Fotos, die das mediävalistisch aufgeladene Treiben der Festveranstaltungen und manche Orte der ‚Eike-Memoria’ in Reppichau dokumentieren. Vor allem in der „Nachlese“ findet sich – dem Anlass entsprechend – wenig Neues: Heiner Lück befasst sich in zwei Vorträgen, die hier abgedruckt sind, mit der Geschichte des Fläming und des flämischen Rechts in Mitteldeutschland sowie dem Gefeierten selbst: Eike von Repgow. Erwartungsgemäß wird man hier kaum etwas finden, worüber der Verfasser nicht anderswo ausführlicher gearbeitet hätte. Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs Günter Hirsch befasst sich in seinem Festvortrag mit dem Verhältnis von Richter und Gesetz. Rechtshistorisch interessanter als die „Nachlese“ ist der im selben Kontext entstandene vierte Band der neuen Signa Ivris-Reihe mit der unglücklich verrutschten 800 im Untertitel. Auch hier findet sich ein Überblicksbeitrag zu Eike und seinem Rechtsbuch, wie ihn der Anlass wohl verlangt, daneben aber auch regional- und rechtshistorisch Neues. Besonders hinzuweisen wäre auf den Beitrag Jörn Weinerts, der neben den bislang diskutierten Großorten (Magdeburg, Quedlinburg, Halberstadt, Halle) nun auch Aken in die Diskussion um den Ausbildungsort des Spieglers einbringt. Stichhaltigere Nachweise als diejenigen, die für die bisher diskutierten Ausbildungsorte dargebracht wurden, kann auch er nicht liefern – was Weinert im Übrigen auch nicht für sich reklamiert –, wohl aber Verbindungen und Einbindung aufzeigen, über die bislang noch nicht oder doch noch nicht eingehender nachgedacht wurde. Inge Bily geht der Ortsnamensgeschichte von Reppichau und Mettine, jener Gerichtsstätten, an der Eike 1209 erstmals urkundlich bezeugt ist, nach. Heiner Lück, der auch den schon erwähnten Überblicksbeitrag beisteuert, ediert, übersetzt und kommentiert jene Urkunde von 1159, in der Reppichau erstmals erwähnt wird. Die (wie auch der restliche Band) reich durch Farbfotos dokumentierten Beiträge Bürgermeister Reicherts geben interessante Einblicke in die geschichtskulturelle Einbindung der Erinnerung an Eike und seinen Sachsenspiegel in der Regionalkultur.
Bielefeld Hiram
Kümper