EU Compendium. Fundamental Rights and Private Law. A Practical Tool for Judges, hg. v. Busch, Christoph/Schulte-Nölke, Hans. Forewords by Reding, Viviane/Zoll, Andrzej. Sellier, München 2011. XXV, 110 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Ziel des schmalen, konzentriert vorgehenden Heftes ist eine Einführung in das Zusammenwirken von Grundrechten und Privatrecht. Aufgezeigt werden sollen die Felder des allgemeinen und besonderen Privatrechts, auf denen sich Grundrechte auswirken. Illustriert wird dies an Hand einer größeren Zahl ausgewählter Fälle.

 

Dabei wird zunächst das Verhältnis zwischen Grundrechten und Privatrecht in den Mitgliedstaaten behandelt, wobei die Vereinheitlichung des Privatrechts besonders berücksichtigt wird. Als Einzelfelder der Betrachtung werden anschließend das Recht der Verträge, der unerlaubten Handlung, des Eigentums, der Familie und des Erbes unter Heranziehung bedeutsamer Fallentscheidungen der jüngeren Rechtsentwicklung (z. B. BVerfGE 90, 27) ausgewählt. Der Abrundung dienen vier vergleichende Fallstudien  etwa aus dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Medizinrecht.

 

An der Erarbeitung mitgewirkt haben rund 40 Teilnehmer aus Griechenland, Lettland, Italien, Schweden, Bulgarien, Deutschland, Rumänien, Belgien, Estland, Frankreich, Tschechien, Litauen, Polen, Finnland, den Niederlanden, Slowenien, Dänemark, Portugal, und Ungarn, während das britische Recht nur mittelbar vertreten ist. Möge sich die Zielsetzung des unter der Federführung Osnabrücks geschaffenen Werkes zum praktischen Nutzen aller auswirken. Die einheitliche Handhabung von Grundrechten kann der mehr und mehr fortschreitenden Rechtsangleichung nur vorteilhaft dienen.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler