Deutsches Verfassungsrecht 1806-1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, Band 3 Berg und Braunschweig, hg. v. Kotulla, Michael. Springer, Heidelberg 2010. LIV, 2081 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das 19. Jahrhundert ist in Deutschland das erste Jahrhundert der formellen Verfassung nach dem Vorbild der Virginia Bill of Rights von 1776. Die deutschen Einzelstaaten folgen dabei Polen und Frankreich erst nach. Umso größer ist die Zahl aller deutschen Verfassungsdokumente zwischen dem Ende des Heiligen römischen Reiches und dem Ende des Ersten Weltkriegs, deren Erfassung sich Michael Kotulla zum großen und fernen Ziel gesetzt hat.

 

Der erste, Gesamtdeutschland, die anhaltischen Staaten und Baden umfassende Band konnte im Jahre 2006 vorgelegt werden. Dem folgte ein Jahr später Bayern, dessen Verfassungsgeschehen allein einen Band ausfüllte (s. die Besprechung durch Andreas Kley, ZRG GA 128 2011). Seit dem Erscheinen des zweiten Bandes ist erheblich mehr Zeit vergangen, als es sich der Verfasser und Herausgeber des Werkes ursprünglich vorgestellt hatte, doch dokumentiert der das Großherzogtum Berg und das Herzogtum Braunschweig betreffende dritte Band erfreulicherweise gleichwohl das zielstrebige Fortschreiten des gewichtigen Unternehmens.

 

Im Gesamtrahmen der Verfassungsentwicklung in den deutschen Einzelstaaten ist dem kurzlebigen, von Napoleon abhängigen Berg, dessen Dokumente die Nummern 490-540 umfassen und vom 15. März 1806 bis zum 5. April 1815 reichen, der Paragraph 14 zugeteilt (S. 233-594). Die unter § 15 folgenden Dokumente Braunschweigs beginnen mit einem Edikt vom 1. Mai 1794 (Nr. 541) und enden mit der vorläufigen Verfassung für den Freistaat Braunschweig vom 27. Februar/1. März 1919 (Nr. 705, S. 280), reichen also über die gesteckten Grenzen sogar noch hinaus. Umfangreiche historische Einführungen fügen diese zahlreichen, wichtigen Zeugnisse jeweils zu einer sachlichen und verständlichen geschichtlichen Einheit zusammen, so dass auch mit diesem Band eine bedeutsame Grundlage für die gesamte deutsche Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts geschaffen ist,  auf deren baldige (alphabetisch fortschreitende) Erweiterung jeder verfassungsgeschichtlich Interessierte gespannt sein darf.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler