Das sechste und siebente Stadtbuch Dresdens (1505-1535), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 3). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2011. 794 S. Ill. Die Stadtbücher Altendresdens (1412-1528), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 4). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2009. 630 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Zu den besonders erfreulichen Folgen der1990 erfolgten Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik kann der Rechtshistoriker die vertiefte Beschäftigung mit den zeitweise hinter dem Eisernen Vorhang schlummernden älteren deutschen Rechtsquellen zählen. Dazu gehören auch die noch nicht oder noch nicht kritisch edierten Stadtbücher. Deswegen konnte bereits vor einigen Jahren mit großer Freude festgestellt werden, dass die Stadt Dresden sehr erfolgreich eine Edition ihrer Stadtbücher in Angriff genommen hat (ZRG GA 127 [2010] 33).

 

Davon erschien 2007 der erste Band mit den drei ältesten Stadtbüchern von 1404 bis 1476. Bereits ein Jahr später schloss sich dem der zweite Band an, der die Jahre von 1477 bis 1505 betraf. Als Band drei wurden dem 2009 die Stadtbücher Altendresdens von 1412 bis 1528 angeschlossen, so dass 2011 mit dem sechsten und siebten Stadtbuch Dresdens von 1505 bis 1535 das gesamte Wagnis in kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

 

Die Herausgeber wie die Bearbeiter sind erfreulicherweise die gleichen geblieben. Dem entspricht auch eine grundsätzlich einheitliche Gestaltung einschließlich eines Geleitworts Ralf Lunaus als fördernden Beigeordneten für Kultur. Erfasst sind nunmehr einschließlich des Protocollum (1491-1528) zusätzlich 1282 Dresdener bzw. 752 und 286 Altdresdener Einträge, die beispielsweise ein Verzeichnis der Einkünfte der Stadt oder die Beilegung eines Streites wegen eines Kornzinses und vieles andere mehr betreffen.

 

Abgeschlossen werden soll das wichtige, stolze Projekt nach dem Vorwort von 2011 im Jahre 2012 durch einen umfassenden Registerband, der ein Glossar ausgewählter juristischer Termini aufnehmen soll. Dadurch wird das Vorhaben weiter an Geschlossenheit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Möge es vom interessierten Publikum zum Wohle der Allgemeinheit gebührend benutzt und verwertet werden, wofür eine digitale Fassung nur von Vorteil sein kann.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler