Das Wesen der Rechtsgeschichte. Werner Ogris zum 75. Geburtstag, hg. v. Máthé, Gábor/Mezey, Barna. Gondolat, Budapest 2010. 140 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Jahre 2010 wurde Werner Ogris aus Anlass seines 75. Geburtstags bereits die hohe Ehre einer Festschrift mit dem Titel Grundlagen der österreichischen Rechtskultur. hg. v. Olechowski, Thomas/Neschwara, Christian/Lengauer, Alina. Böhlau Wien 2010. XII, 606 S. zu Teil. Am 5. November 2010 wurde diese Ehrung noch weiter europäisiert. Bei einem Aufenthalt in Budapest im Rahmen eines Austausches österreichischer und ungarischer Gelehrter erhielt der Geehrte zu seiner großen Überraschung und besonderen Freude eine weitere Festschrift mit dem anspruchsvollen Titel „Das Wesen der Rechtsgeschichte“ überreicht, mit der ungarische Rechtshistoriker ihre hohe Wertschätzung für den selbstlosen Helfer und Förderer der ungarischen Rechtsgeschichtswissenschaft, der an der Bestimmung gemeinsamer Forschungsthemen, an der wahren Vertiefung der österreichisch-ungarischen akademischen Beziehungen, an der Veranstaltung internationaler Konferenzen und an der Förderung einzelner Aufgaben über viele Jahrzehnte maßgeblich beteiligt war, dankbar zum Ausdruck brachten.

 

Wie die Herausgeber in ihrem kurzen Wort zum Geleit selbst ausführen, ging dieses Werk von einem einer beruflichen Begegnung in Budapest folgenden ungezwungenen Gespräch mit Werner Ogris über die Zukunft und den Inhalt der Rechtsgeschichte aus. Die dort geäußerten, Helmut Coings Studie über die Aufgaben des Rechtshistorikers nahestehenden Gedanken brachten sie auf die Idee, dem Jubilar in einer besonderen Form zu gratulieren. Deshalb beschlossen die Leiter der ungarischen Lehrstühle für Rechtsgeschichte, den Gedankenaustausch über ihr Bekenntnis zur Rechtsgeschichte sowie über Rolle und Methodik der Rechtsgeschichte in einer Festschrift für ihren österreichischen Freund fortzuführen und ihm auf diese sehr seltene Art und Weise ihren besonderen Dank für sein heiteres Wesen, sein jederzeit zuverlässiges und korrektes Verhalten, seine Menschlichkeit, sein hervorragendes Lebenswerk in der Wissenschaft und seine bestimmende Rolle in der europäischen Rechtsgeschichtswissenschaft zu bezeugen.

 

Das im Rahmen der rechtsgeschichtlichen Forschungsgruppe der ungarischen Akademie für Wissenschaften an dem Lehrstuhl für ungarische Rechtsgeschichte der Eötvös Loránd Universität vorgelegte, mit einem Farbfoto des Jubilars geschmückte, einnehmend gestaltete Werk umfasst insgesamt sieben nach den Familiennamen der Verfasser geordnete Beiträge. Sie betreffen Rechtshistoriker als Verfassungsrichter (Elemér Balogh, Szeged), Gedanken über Status und Rolle der Rechtsgeschichte am Anfang des 21. Jahrhunderts (Mária Homoki-Nagy, Szeged) die Rechtsgeschichte und ihren Nutzen (István Kajtár, Pécs), die Rechtsgeschichte (Gábor Máthé, Budapest), Rechtsgeschichte, Rechtswissenschaft, Lehre (Barna Mezey, Eötvös-Loránd-Universität Budapest), Stellung und Bedeutung der Rechtsgeschichte im heutigen Ungarn (Lajos Rácz, Eötvös-Loránd-Universität Budapest), die ungarische Rechtsgeschichte in den letzten zwanzig Jahren (István Stipta, Miskolc) und den Wert von Vergangenheit und Tradition (István Szabó, Budapest). Wer immer sich über die Lage der Rechtsgeschichte in dem über Jahrhunderte mit Österreich engstens verbundenen und doch durch seine besondere Sprache weitgehend vom umgebenden Europa abgeschlossenen Land unterrichten will, findet mittelbar über Werner Ogris einen hervorragenden einfachen Zugang zu den grundlegenden diesbezüglichen Fragen, für welchen den Verfassern sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler