Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 18 (Artikel 74 und 75), Teilband 2 Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75, bearb. v. Kramer, Jutta nach Vorarbeiten von Bachmann, Ulrich, Klostermann, Frankfurt am Main 2010. IV, 1215-2412 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das in loser sprachlicher Anknüpfung an ältere leges fundamentalses am 8. Mai 1949 für eine Übergangszeit beschlossene, mit dem 24. Mai in Kraft getretene Grundgesetz Deutschlands hat sich nicht zuletzt unter dem Einfluss des Bundesverfassungsgerichts zum wohl wichtigsten Gesetz der gegenwärtigen Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Gemäß Art. 146 GG verliert es seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Dieser Tag ist aber trotz der Herstellung deutscher Einheit bisher noch nicht eingetreten, so dass es trotz vieler Änderungen noch immer gilt.
Mit seiner Bedeutung hat auch seine Geschichte an Gewicht gewonnen, darunter insbesondere seine Entsteheung. Deswegen ist ein auf 32 Bände angelegtes Werk in Gang gesetzt worden, welches das bisherige Fehlen einer leicht zugänglichen, grundlegenden Dokumentation beenden soll. Hiervon sind nach den Angaben der Deutschen Nationalbibliothek bisher 9 Publikationen seit 1995 erschienen (Art. 29, 118, 24, 30-37, 40, 70-73, 74-75, 92-96, 105-107, 108-115).
Zu einem von ihnen hat sich Karsten Ruppert in ZRG GA 129 (2012) ausführlich geäußert. Auch wenn die Herausgeber den dortigen Bedenken ihre eigenen Begründungen entgegensetzen, muss festgestellt werden, dass ein Erscheinen eines Viertels ders Werkes in 15 Jahren eine Gesamterscheinungsdauer von 60 Jahren befürchten lässt. Möge den emsigen Herausgebern dieser lange Atem oder eine raschere Bearbeitung beschieden sein.
Innsbruck Gerhard Köbler