Daniels, Justus von, Religiöses Recht als Referenz. Jüdisches Recht im rechtswissenschaftlichen Vergleich. Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. XIII, 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Bernhard Schlink angestoßene und betreute, im Sommer 2008 an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin angenommene Dissertation des 1978 geborenen, in Rechtswissenschaft und Philosophie in Leipzig, Budapest, Berlin und New York ausgebildeten, durch das Bankhaus Sal. Oppenheim großzügig unterstützten Verfassers. Sie stieß unmittelbar bei ihrem Bekanntwerden auf das Interesse eines universal ausgerichteten Rezensenten. Da der Verlag aber kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen und der interessierte Rezensent in verschiedenen Fällen keine Rezension liefern konnte, muss der Herausgeber in wenigen Zeilen auf die Arbeit hinweisen.

 

Ihr Anliegen ist es, das jüdische Recht im juristischen Diskurs begreifbar zu machen und zu zeigen, in welchen Bereichen es auf Grund seiner alternativen Ausprägung als Referenzmodell oder Bezugspunkt für einen Rechtsvergleich dienen kann. Dazu führt der Verfasser zunächst in religiöses Recht an Hand des jüdischen Rechts ein, erläutert an Hand der Quellen (Thora, Mischna, Talmud, Mischna Thora, Schulchan Aruch, Responsen, Gesetzgebung) und der besonderen Strukturmerkmale des jüdischen Rechts (Religion und Recht, Divinität des Rechts, Pflichten statt Rechte, Gottebenbildlichkeit als Menschenbild, Zivilrecht und jüdisches Recht) die Grundlagen, behandelt als Vergleichsthemen das Biomedizinrecht, die Todesstrafe, die Kollision von Rechtsordnungen und die Interpretation und beschreibt danach (Ziele und) den Ertrag seines Rechtsvergleichs.

 

Insgesamt gelangt er zu der Überzeugung, dass die systematische Struktur des jüdischen Rechts der juristischen Struktur säkularer Ordnungen entspricht und sich letztlich dieselben juristischen Herausforderungen wie in anderen Systemen stellen. Unabhängig hiervon sieht er das jüdische Recht aber ansprechend als ein religiös-ethisches Rechtssystem an, in dem rechtliche Merkmale auf eine besondere alternative Weise ausgeprägt sind. Von daher vertritt er die Ansicht, dass das jüdische Recht mit der entsprechenden theoretischen Fundierung der vergleichenden Rechtstheorie als System eigener Art erkannt werden und zu einer Öffnung von Perspektiven für westlich-säkulare Rechtssysteme beitragen kann, was die internationale Rechtskultur insgesamt nur fördern können wird.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler