Constitutions of the World from the late 18th Century to the Middle of the 19thCentury. Sources on the Rise of Modern Constitutionalism, Europe Volume 7 - Verfassungen der Welt vom späten 18. Jahrhundert bis Mitte des 19. Jahrhunderts. Quellen zur Herausbildung des modernen Konstitutionalismus, hg. v. Dippel, Horst, Europa Band 7, Constitutional Documents of Belgium, Luxembourg and the Netherlands 1789-1848 - Verfassungsdokumente Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande 1789-1848, hg. v. Stevens, Fred/Poirier, Philippe/Van den Berg, Peter A. J. Saur, München 2008. 681 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Seit der von George Mason (1725-1792) entworfenen und am 12. Juni 1776 vom Konvent der nach Unabhängigkeit strebenden englischen Kolonie Virginia verabschiedeten Menschenrechtserklärung ist die Verfassungsgeschichte in das Zeitalter der formellen Verfassung eingetreten, in dem nur noch Großbritannien den früheren Zustand der nur materiellen Verfassung bewahrt und einstweilen auch noch zu bewahren versucht. In besonderen Urkunden werden seitdem die wichtigsten Rechte allgemein aus der unübersehbaren Vielzahl rechtlicher Normen herausgehoben. Die Kürze wie das Gewicht der betreffenden Dokumente hat sie in der jüngeren Vergangenheit zum bevorzugten Gegenstand besonderer Sammlungen gemacht.

 

Zu den herausragenden Vertretern dieses Dokumentationsinteresses zählt der in Düren 1942 geborene, nach dem Studium von mittlerer und neuerer Geschichte, politischer Wissenschaft und Philosophie mit dem Schwerpunkt auf der angloamerikanischen Geschichte 1970 in Köln promovierte, 1980 in Hamburg habilitierte und 1992 an die Universität Kassel berufene Historiker Horst Dippel. Er hat sich besonders der frühen Verfassungen angenommen, weil ihn die Entstehung des modernen Konstitutionalismus besonders beschäftigt. Im Gegensatz  zu dieser zeitlichen Einschränkung hat er jedoch eine räumliche Erweiterung auf die gesamte Welt vorgenommen und ein weltweit tätiges Unternehmen für dieses Großprojekt gewonnen.

 

Dieses Vorhaben kann naturgemäß buchtechnisch nicht als Einheit verwirklicht werden. Deswegen ist etwa eine besondere Abteilung innerhalb Europas für die Beneluxländer geschaffen worden. In ihr werden von vorzüglichen Sachkennern für Belgien 6 Dokumente für die Zeit von 1789 bzw. 1790 bis 1831, für Luxemburg 2 Dokumente von 1841 und 1848 und für die Niederlande 14 Dokumente für die Zeit von 1795 bis 1848 vorgelegt, in die jeweils sachkundig eingeführt wird, so dass künftig jedermann die typographisch unterschiedlich gesetzten Quellen, die durch mehrsprachige Indices erschlossen werden, bequem zur Verfügung haben kann.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler