Compensation of Private Losses. The Evolution of Torts in European Business Law, hg. v. Schulze, Reiner. Sellier, München 2011. XI, 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Mit der Europäisierung Europas tendiert trotz aller damit verbundenen Schwierigkeiten auch das Recht zu Vereinheitlichung und  bzw. oder zur Angleichung. Dem stehen viele traditionale partikulare Kräfte gegenüber. Deswegen ist eine Veränderung anscheinend nur in kleinen Schritten möglich, die zudem nur vorschlagsweise und ohne formale Entscheidungskompetenz vorgebracht werden können.

 

Zu diesem Zweck hat sich auch ein Arbeitskreis (Round Table) New Challenges in European Private Law gebildet. Bei seiner zweiten Tagung hat er sich mit der Entwicklung der unerlaubten Handlungen im europäischen Unternehmensrecht befasst. Der vorliegende, von Reinhard Pöllath besonders unterstützte Band enthält die 16 von Wissenschaftlern aus Münster, Osnabrück, Rotterdam, Ferrara, Bonn, Zürich, Hamburg, Manchester, Marburg, Innsbruck, Breslau, Bielefeld und Hannover überwiegend in englischer Sprache erstatteten Referate.

 

Sie sind insgesamt in fünf Abteilungen gegliedert. Diese betreffen allgemeine Aspekte des europäischen Rechts der unerlaubten Handlungen, besondere Sachgebiete des europäischen Rechts der unerlaubten Handlungen (Produkthaftung, Immaterialgüterrecht, Kundgabefehler, unlauterer Wettbewerb, Personenbeförderungs- und Reiserecht), das Verhältnis von privaten und öffentlichen Durchsetzungsstrategien, benachbarte Rechtsgebiete (Vertragsrecht, Versicherungsrecht) und Rahmenüberlegungen. Dabei werden sowohl allgemeine Grundsätze gesucht wie auch Überlegungen vorgetragen, warum eigentlich (in einer Europäischen Union) eines sich für alle schicken sollte - so dass der Leser die verschiedensten Gedanken führender, vor allem deutschsprachiger  Privatrechtler zur weiteren Zukunft des wichtigen und interessanten Rechts der unerlaubten Handlungen in Europa finden und aufgreifen oder ablehnen kann.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler.