Brückner, Thomas, Lehnsauftragung (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt  am Main 258). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. XX, 470 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Als Lehnsauftragung bezeichnet man nach den Eingangsworten des Verfassers die Lehnbarmachung eines Gutes durch den zukünftigen Vasallen im Gegensatz zur Belehnung mit einem Gut aus dem Vermögen des Lehnsherrn. Diese Lehnsauftragung ist in der mitteleuropäischen Geschichte von großer Bedeutung. Der nach seiner Promotion in die Finanzverwaltung Thüringens eingetretene Verfasser behandelt in seiner von Dietmar Willoweit betreuten, in mehr als zehn Jahren Tätigkeit am Institut für deutsche und bayerische Rechtsgeschichte entstandenen, im Sommersemester von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommenen und für den Druck vor allem um Anmerkungsteile gekürzten Dissertation dementsprechend einen wichtigen und zugleich schwierigen Gegenstand.

 

Er hat unmittelbar nach Bekanntwerden das Interesse mehrerer Rezensenten auf sich gezogen. Dementsprechend hat sich der Herausgeber um mehrere Rezensionsexemplare bemüht. Nach deren Erhalt und Rücktritt eines Rezensenten sieht er sich deshalb in der Pflicht wenigstens mit einigen Sätzen auf das umfangreiche Werk hinzuweisen.

 

Wie der Betreuer im Geleitwort einleuchtend ausführt, hat vor dem Verfasser den Versuch einer Gesamtdarstellung bisher wohl darum niemand gewagt, weil sich das primäre Quellenmaterial mit enormen Mengen vom Altertum bis in die Neuzeit zu erstrecken scheint, so dass zu befürchten ist, die wissenschaftliche Literatur könnte unter der Lehensauftragung die unterschiedlichsten Vorgänge zusammengefasst und damit zugleich missverstanden haben. Der Verfasser begegnet dieser Schwierigkeit dadurch, dass er zunächst in einem ersten Teil  nur nach den unterschiedlichen Funktionen der Lehensauftragung fragt, um sich danach in einem zweiten Teil mit der Geschichte der wissenschaftlichen Befassung mit der Lehnsbeauftragung zu befassen. Auf diese Art und Weise gelangt er zu vielfältigen neuen Aussagen, die der vertieften sachverständigen Prüfung wert sein dürften.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler