Brockmann, Thomas, Dynastie, Kaiseramt und Konfession. Politik und Ordnungsvorstellungen Ferdinands II. im Dreißigjährigen Krieg (= Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte Neue Folge 25). Schöningh, Paderborn 2011. 518 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Konrad Repgen angeregte, im Sommersemester 2006 an der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth angenommene Habilitationsschrift des nach dem Studium der Geschichte, katholischen Theologie und Philosophie in Bonn und Oxford in Bonn 1994 als Studienstiftler des deutsches Volkes mit einer gewichtigen Untersuchung über die Konzilsfrage in den Flug- und Streitschriften des deutschen Sprachraumes zwischen 1518 und 1563 promovierten Verfassers. Als sie vom Verlag 2009 erstmals angezeigt wurde, fand sie umgehend einen sachkundigen Interessenten. Da sie aber auch auf Nachfrage nicht geliefert werden konnte, geriet das Interesse allseits in Vergessenheit, so dass der Herausgeber nach tatsächlichem Erscheinen mit wenigen Zeilen wenigstens auf sie hinweisen muss.

 

Der Verfasser geht überzeugend davon aus, dass Kaiser Ferdinand II. in der bisherigen Forschung vernachlässigt wurde, so dass eine moderne, aus den Quellen gearbeitete Biographie ebenso fehlt wie eine neuere Gesamtdarstellung seiner Politik zwischen 1619 und 1637. Diesen Mangel will der Verfasser auf der Grundlage ungedruckter und gedruckter Quellen sowie der bereits vorliegenden Literatur mildern. Zu diesem Zweck befasst er sich mit Ferdinands Politik vom Vorabend des Aufstandes in Böhmen bis zum Kurfürstentag von 1630.

 

Sachlich gegliedert ist die quellennahe, sorgfältige Studie außer in Einleitung und Ergebnisse in vier Teile, die chronologisch aufeinanderfolgen und die Jahre von 1616 bis 1618, von 1618 bis 1620, von 1621 bis 1626 und von 1627 bis 1630 betreffen. Danach zeichnete sich die Politik Ferdinands II. über weite Strecken nicht durch Risikofreudigkeit, sondern eher durch ein gut entwickeltes Risikobewusstsein aus. Mit ansprechenden Überlegungen bindet der Verfasser Ferdinand II. in seinem gegenüber der bisherigen Literatur differenzierteren Bild in vielen Hinsichten in Traditionen von langer Dauer ein, deren zeitgenössisches Verfassungsverständnis nicht nachträglich verengt werden sollte.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler