Urkundenbuch des Klosters Walkenried. Bd. 2 Von 1301 bis 1500, bearb. v. Dolle, Josef unter Benutzung von Vorarbeiten von Baumann, Walter (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 241 = Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Landesgeschichte 45). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2008. 851 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der erste Band einer verbesserten Ausgabe der Urkunden des Stifts Walkenried konnte nach Vorarbeiten des früh verstorbenen Pfarrers und Doktoranden Walter Baumann vom Bearbeiter bereits 2002 im stattlichen Umfang von 781 Seiten vorgelegt werden. Er wurde in Band 120 (20339 dieser Zeitschrift angezeigt. Erfreulicherweise folgte ihm nach wenigen Jahren der zweite, bis 1500 reichende Band, der in Textgestaltung, Zusätze-Apparat und häufigen Abkürzungen seinem Vorgänger folgt.
Nach einer kurzen Vorbemerkung bietet der Verfasser ein Verzeichnis seiner ungedruckten Quellen, die sich im Stadtarchiv Braunschweig, im Stadtarchiv Göttingen, im Stadtarchiv Goslar, im Hauptstaatsarchiv Hannover, in der Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover, im Stadtarchiv Lüneburg, im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, im Archiv und in der Bibliothek Schulpforte, im Staatsarchiv Rudolstadt, im Landesarchiv Speyer, im Hauptstaatsarchiv Weimar und im Staatsarchiv Wolfenbüttel befinden. Danach legt er die abgekürzt zitierte Literatur dar. Außerdem bietet er eine Konkordanz seiner Ausgabe mit der Ausgabe „Die Urkunden des Stifts Walkenried, zusammengestellt und bearb. v. Hettling/Ehlers/Grotefend/Fiedeler, 1852ff.“
Im unmittelbaren Anschluss an diesen praktischen Vorspann eröffnet eine Urkunde Papst Bonifaz’ VIII vom 28. Februar 1301 zu den Klagen des Klosters wegen eines Überfalls auf eine Grangie unter der Nr. 730 den Band. Unter dem 13. August 1319 erscheint die erste volkssprachige Urkunde, die von Landgraf Friedrich von Thüringen ausgestellt ist (Nr. 956) und der unter dem 24. September 1324 eine volkssprachige Urkunde Bischof Albrechts von Halberstadt (Nr. 964) folgt. Unter dem 1. Mai 1499 bekundet Heinrich von Watterodt, dass er mit Zustimmung des Grafen Ernst von Honstein an Walkenried einen Haferzins in Maweldenrode verkauft hat (Nr. 1470).
Im Anhang bietet der Bearbeiter Kurzregesten von Schuldbriefen, Verzichtsbriefen und Pfandurkunden. Unter der Nr. 571a trägt er eine Urkunde vom 6. Juli 1283 nach. Ein Index der Personen- und Ortsnamen und ein Index ausgewählter Sachen und Wörter von abbas bis zultegud, ein Nachweis erhaltener Siegel und Notariatszeichen und (13) Notariatszeichen vervollständigen den ansprechenden, mit einem Siegel des Abtes von 1235 geschmückten Band, der eine wertvolle Grundlage für Forschungen zur spätmittelalterlichen Geschichte Walkenrieds und seines Umfeldes bieten wird.
Innsbruck Gerhard Köbler