The Common Frame of Reference. A View from Law & Economics, hg. v. Wagner, Gerhard. Sellier, München 2009. 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In der Geschichte wollen bekanntlich manche Menschen Zustände ändern, andere dagegen nicht. Mit der Europäisierung großer Teile Europas nach dem zweiten Weltkrieg ist ein wichtiges Geschehen in Gang gesetzt, das bereits zu vielen Veränderungen geführt hat. Dabei ist zwar unbestritten, dass neben Einheit auch Vielfalt bestehen soll, doch ist das Verhältnis beider zueinander noch in gegenwärtiger Bewegung.

 

Hinsichtlich eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts ist dabei noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Progressiven Befürwortern stehen gewichtige beharrende Gegenkräfte gegenüber. Angesichts der bescheidenen Zuständigkeiten ist man deswegen auf die Suche nach einem gemeinsamen Referenzrahmen (Common Frame of Reference) gegangen, von dem niemand sicher weiß, was er soll, kann oder darf.

 

Im Jahre 2004 hat die Europäische Kommission den Inhalt eines Gemeinsamen Referenzrahmens grob skizziert. Die nähere Ausarbeitung hat seitdem ein von der Europäischen Union koordiniertes Forschungsnetzwerk übernommen. Ihm gehören vor allem die Study Group on a European Civil Code und die European Research Group on Existing EC Private Law an, die seit 2005 Entwürfe vorlegen und erörtern.

 

Der vorliegende Band ist in diesem Rahmen aus einem in Bonn am 21. und 22. November 2008 abgehaltenen workshop erwachsen. Er hat einen wesentlichen Grund darin, dass in Bonn noch Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft in einer Fakultät vereinigt sind und nach Bekanntwerden des Draft Common Frame of Reference of Private Law zu Beginn des Jahres 2008 Urs Schweizer, Wulf-Henning Roth und Gerhard Wagner über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen in ein Gespräch kamen. Rasch entstand hieraus die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Idee der Betrachtung in einem größeren Gremium.

 

Insgesamt enthält der Band acht juristische Beiträge. Sie reichen von den Contract Remedies from the Incentive Perspective Urs Schweizers über Vertragsbruch, Vertragsschäden, Verbraucherrecht und manches andere bis zum Deliktsrecht (Gerhard Wagner). Insgesamt bereichern sie die Diskussion der vielen durch den Gemeinsamen Referenzrahmen aufgeworfenen Fragen der Privatrechtsgeschichte der jüngsten Vergangenheit in vielfältiger Hinsicht.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler