Sprache und Recht - Recht und Sprache. Beiträge zu dem Festakt anlässlich des 75. Geburtstags von Bernhard Großfeld, hg. v. Ebke, Werner F./Kirchhof, Paul/Mincke, Wolfgang. Mohr (Siebeck), Tübingen 2009. 69 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Angesichts der stetigen Zunahme des menschlichen Wissens und der damit notwendig verbundenen Spezialisierung ist es selten, dass ein führender Spezialist für Rechtsvergleichung, internationales Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Unternehmensbewertung sich auch noch mit allgemeinen Grundlagen befassen kann. Deswegen verdient es besondere Aufmerksamkeit, dass Bernhard (Theodor) Großfeld, (Bad) Bentheim * 30. Dezember 1933, in Münster 1960 über die Privatstrafe promoviert und nach dem Erwerb des Master of Laws an der Yale Law School (1963) in Tübingen 1965 bei Wolfgang Fikentscher über Aktiengesellschaft, Unternehmenskonzentration und Kleinaktionär habilitiert, sich stets auch für Zahlen und Zeichen im Recht (1993), für den Zauber des Rechts (1999) und für Poesie und Recht (2005) interessierte. Die Beiträge zu dem in Münster am 17. Januar 2009 abgehaltenen Festakt anlässlich seines 75. Geburtstags sind sogar unter die umfassende und grundlegende Thematik der Beziehung zwischen Sprache und Recht bzw. Recht und Sprache gestellt.

 

In dem schmalen Band behandelt Werner F. Ebke Bernhard Großfeld im Zauberland der Jurisprudenz an Hand des glanzvollen und erfolgreichen Werdegangs von den Anfängen bis zur Gegenwart. Paul Kirchhof widmet sich dem Verhältnis von Sprache und Recht, Wolfgang Mincke der Beziehung zwischen Recht und Sprache. Der eindrucksvolle Wunsch lautet, dass der Jubilar möglichst hundert Jahre werden möge, weil danach, das sage die Statistik, kaum noch ein Mensch stirbt.

 

Zum Schluss behandelt Bernhard Großfeld auf diesem Wege zur Unsterblichkeit selbst noch „unsere Aufgabe“. Von Dank über Sprache, Schrift, Rechtsvergleichung, Zeichenflut, Auflockerung, Mortgages, Internet, Bilanzrecht und Sachverstand bis zum Empfängerhorizont fasst er nochmals die wichtigsten Punkte seiner zahlreichen Interessen zusammen. Möge es dem Leser gelingen, die reichen Anregungen eines großen Festtags zu Auslegung, Anwendung und Übersetzung von Recht ebenso gewinnbringend zu verwerten wie die vielfältigen aufschlussreichen Hinweise zu Rechtsvergleichung und Rechtsangleichung.

 

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler