Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert) - ein exemplarisches Handbuch, hg. v. Pauser, Josef/Scheutz, Martin/Winkelbauer, Thomas (= Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Ergänzungsband 44). Oldenbourg, München 2004. 1134 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Den Begriff der Quellenkunde verbinden die Herausgeber in ihrer kurzen Vorbemerkung des eindrucksvollen, bedauerlicherweise nur mit einiger Verspätung anzuzeigenden Werkes mit dem Namen des Philologen, Historikers und kleindeutschen Politikers Friedrich Christoph Dahlmann (1785-1860), der auf Wunsch seiner Hörer 1830 eine Quellenkunde der deutschen Geschichte veröffentlichte. Da Quellen für den Historiker unentbehrlich sind, wurde das Werk rasch zu einem großen Erfolg, der noch in der Gegenwart anhält. Hierauf bauen die Herausgeber auf, wählen für ihre exemplarische Quellenkunde aber den anderen Weg, grundsätzlich keine Art von Quelle auszuschließen und alle intellektuellen Artefakte auf Schrift/Bild-Basis einzubeziehen, weil gerade die Frühneuzeitforschung eine Fülle neuer Quellen erstmals zur Forschungszwecken herangezogen und alte Quellen vor neuem Hintergrund für neue Fragestellungen fruchtbar gemacht habe.
Im Gegensatz zu bisherigen Quellenkunden versucht der Band erstmals eine frühneuzeitliche Quellentypologie innerhalb der Habsburgermonarchie. Der regionale Schwerpunkt wurde dabei vorrangig auf das Gebiet des heutigen Österreich (einschließlich Südtirols) gelegt, doch wurden nach Möglichkeit auch Böhmen, Mähren und Ungarn einbezogen. Gegenüber der 1982 von Erich Zöllner herausgegebenen überblicksartigen Zusammenstellung zur Quellenlage werden wichtige sachliche Neuerungen aufgegriffen, wobei freilich die Planungen infolge Ausfalls unterschiedlicher Beiträge nicht vollständig verwirklicht werden konnten.
Gegliedert ist der von insgesamt mehr als 75, am Ende alphabetisch unter Voranstellung der Vornamen aufgelisteten Beiträgern verfasste Sammelband in vier ungleich gewichtige Teile. Den Beginn bilden dabei die Institutionen. Als solche sind erfasst der Hof und die Zentralverwaltung (Kaiserhof, der geheime Rat und die geheime Konferenz, die Hofkammer, Militärwesen), landesfürstliche Regierungen und landesfürstliche Gesetzgebung (Schriftgut der drei oberösterreichischen Wesen, landesfürstliche Gesetzgebung, Bergordnungen, Waldordnungen, Passwesen, Wappenbriefe unter besonderer Berücksichtigung der Tiroler Verhältnisse), das Reich und die Erblande, Landstände, Grundherrschaft und Stadtherrschaft, ländliche und städtische Gemeinde (Norm [Weistümer und ländliche Rechtsquellen, Instruktionen für Herrschaftsbeamte und grundherrliche Ordnungen, Hausväterliteratur], Praxis), Kirchen und Konfessionen, Universitäten (Matrikel, Akten).
Im zweiten Teil werden unter Gattungen Selbstzeugnisse, Briefe, Flugschriften und Zeitungen sowie Geschichtsschreibung unterschieden. Der dritte Teil umfasst unter Bildern und Dingen Realienkunde, Architektur, Allegorie, Emblem, Bildnis, Historienbilder, topographische Ansichten, Landkarten und Inschriften. Den Beschluss des vielseitigen, zahlreiche neue Erkenntnisse vermittelnden Bandes bildet ein medienarchäologischer Ausblick mit der Frage nach dem Archiv als Gedächtnisort.
Innsbruck Gerhard Köbler