Principles of European Law. Study Group on a European Civil Code. Non-Contractual Liability Arising out of Damage Caused to Another (PEL Liab. Dam.), prepared by Bar, Christian von. Sellier u. a., München 2009. LV, 1384 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Möglicherweise geht in der Entstehung des Rechtes das deliktische Verhalten dem rechtsgeschäftlichen Verhalten voraus. Insofern könnte die Verantwortlichkeit für außerrechtsgeschäftliches Verhalten älter sein als für Verträge. Auch von der Zahl her dürften die deliktischen Schadensfälle den nicht ordnungsgemäß abgewickelten Rechtsgeschäften kaum nachstehen.
Vo daher kann es nicht überraschen, dass neben dem Vertragsrecht, für das Principles of European Contract Law in einem ersten und zweiten Teil bereits im Jahre 2000 von Lando und Beale und in einem dritten Teil 2003 von Lando, Clive, Prüm und Zimmermann vorgelegt wurden, auch das Deliktsrecht das Interesse der Befürworter einheitlicher Regelungen innerhalb Europas gefunden haben. Seit 1999 wurden entsprechende Beratungen in Utrecht, Rom, Stockholm, Oxford, Valencia, Löwen, Warschau, Berlin und Tartu (Dezember 2005) durchgeführt. Unter Federführung Christian von Bars konnte als Ergebnis jahrelanger intensiver Erörterungen ein umfassendes, vor allem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstütztes Dokument erarbeitet werden.
Dieses nennt zu Beginn die 27 Osnabrücker Mitarbeiter, die acht Mitglieder des Advisory Council, die Mitglieder der Co-ordinating Group und die weiteren Mitglieder von Advisory Councils. Danach folgt der englische Text. Er gliedert sich in insgesamt sieben Kapitel.
Diese betreffen Fundamental provisions mit der Grundregel: A person, who suffers legally relevant damage has a right to reparation from a person, who caused the damage intentionally or negligently or is otherwise accountable for the causation of the damage, wobei Absatz 2 einschränkend anfügt Where a person has not caused legally relevant damage intentionally or negligently, that person is accountable for the causation of legally relevant damage only, if chapter 3 so provides. Dem werden Legally relevant damage, Accountability, Causation, Defences, Remedies und Ancillary rules angeschlossen. Es folgen Übersetzungen in das Bulgarische, Dänische, Niederländische, Estnische, Finnische, Französische, Deutsche, Griechische, Ungarische, Italienische, Polnische, Portugiesische, Rumänische, Slowenische, Spanische und Schwedische.
Das Schwergewicht liegt danach auf der ausführlichen sachlichen Erörterung dieser Grundsätze. Zahlreiche Anhänge runden das eindrucksvolle Werk ab. Möge mit seiner Hilfe das europäische Schadensersatzrecht zu größerer Einheitlichkeit finden, als dies bisher auf der Grundlage des römischen Rechtes gelungen ist.
Innsbruck Gerhard Köbler