Lacina, Harald, Die Spielleute nach spätmittelalterlichen deutschen Rechtsquellen. Solivagus-Verlag, Kiel 2010. 187 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1957 geborene Verfasser studierte Rechtswissenschaft, Theaterwissenschaft, Anglistik und Kunstgeschichte in Wien. Nach dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft (1980) promovierte er zunächst mit einer Arbeit über Theater und Kirche im christlichen Altertum zum Doktor der Philosophie und nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als rechtskundiger Berater der Stadt Wien 1990 zum Doktor der Rechtswissenschaft. Die von Werner Ogris und Richard Potz geförderte Dissertation, die dem Interesse des Verfassers an Mediävistik und der gesellschaftlichen Randgruppe der Spielleute entsprang, will die älteren Arbeiten Max Burckhards (1896), Otto Opets (1897), Gerhard Brückners (1930) und Holger Asmussens (1980), die sich auf Sachsenspiegel und Schwabenspiegel konzentrieren, überprüfen, ergänzen und bei Bedarf berichtigen.
Gegliedert ist die Untersuchung in sieben Abschnitte, von denen die Einleitung die Probleme beleuchtet und in diesem Zusammenhang mündlich-volkssprachliche und lateinisch-schriftliche Kultur gegenüberstellt. Danach wendet sich der Verfasser den Wurzeln der „Minderrechtsfähigkeit“ der Spielleute zu, für die er auf die römische Infamie und kirchliche Rechtsquellen zurückgreift. Von hier aus behandelt er die Auswirkungen der Rechtsminderung, die Gefahren und den Schutz der Spielleute unter besonderer Berücksichtigung der Scheinbußen, den Unterhalt und verschiedene Rechtsbräuche sowie das Sesshaftwerden unter dem Schutz von Städten und Adel. Danach fasst er seine Erkenntnisse zusammen und bietet eine ausführliche Bibliographie.
Dabei gelingt es ihm unter Verzicht auf Vollständigkeit, an Hand ausgewählter Rechtsquellen, in deren Mittelpunkt aber ebenfalls Sachsenspiegel und Schwabenspiegel stehen, die rechtliche, soziale und berufliche Stellung des deutschen Spielmanns an der Wende des Spätmittelalters ausführlicher aufzuzeigen. Wichtige Schritte zu einer Besserstellung sieht der Verfasser - in der Reichspolizeiordnung von 1548 und - in der französischen Revolution von 1789. Im Übrigen behält er es künftigen Forschungen vor, die Problematik weiter aufzuarbeiten und, angeregt durch die vorliegende Untersuchung, neue Entdeckungen im Sinne einer erweiterten Dokumentation wissenschaftlicher Thesen zu ermöglichen.
Innsbruck Gerhard Köbler