Kimmelmann, Andreas, Die Folter im Beweisverfahren der Leges Visigothorum. Chindasvinths Gesetzgebung im Spiegel der westgotischen Rechtsentwicklung (= Rechtshistorische Reihe 409). Lang, Frankfurt am Main 2010. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Hermann Nehlsen angeregte und betreute, im November 2008 abgeschlossene Dissertation, des 1979 geborenen und zeitweise bei Thomas M. J. Möllers in Augsburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätigen Verfassers. Nach einer den Gegenstand der Untersuchung, das Quellenmaterial und den Gang der Untersuchung betreffenden Einleitung gliedert sie sich in insgesamt sechs Kapitel. Dabei fragt der Verfasser zunächst nach Begriff und Zweck der Folter und benennt dann als zu betrachtende westgotische Gesetze die Pariser Fragmente (des sog. Codex Euricianus), die Lex Romana Visigothorum, die Holkhamer Kapitel (Fragmenta Gaudenziana), den Codex Revisus bzw. Antiqua Leovigilds, den Liber Iudiciorum (Lex Visigothorum Reccesvindiana), die Lex Visigothorum Erviciana und die Vulgata Egicas.

 

In Kapitel 3 untersucht er dann sehr ausführlich und gründlich Chindasvinths Gesetzgebung samt Vorbildern und Weiterentwicklung, wobei er LVis. VI, 1, 2 von LVis. VI, 1, 5 und den Regelungen unter Reccesvinth, Ervig und Egica trennt. Danach geht er auf den Einfluss des römischen Rechts und anderer Rechte ein. Chronologisch hätte man auch von der Folter im römischen Recht ausgehen können.

 

Im Anschluss hieran wendet der Verfasser sich der Person Chindasvinths im historischen Kontext zu. Insgesamt ergibt sich für ihn eine weitgehende gesetzgeberische Eigenleistung Chindasvinths, die auf eigenen Intentionen beruht. Neben Einflüssen des Breviars und Gesetzen der königlichen Vorgänger auf dem westgotischen Thron haben demnach auch Chindasvinths persönliche Erfahrungen zu seiner umsichtigen Foltergesetzgebung beigetragen.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler