Kimmelmann, Andreas,
Die Folter im Beweisverfahren der Leges Visigothorum. Chindasvinths
Gesetzgebung im Spiegel der westgotischen Rechtsentwicklung (=
Rechtshistorische Reihe 409). Lang, Frankfurt am Main 2010. 220 S. Besprochen
von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Hermann Nehlsen angeregte und
betreute, im November 2008 abgeschlossene Dissertation, des 1979 geborenen und
zeitweise bei Thomas M. J. Möllers in Augsburg als wissenschaftlicher
Mitarbeiter tätigen Verfassers. Nach einer den Gegenstand der Untersuchung, das
Quellenmaterial und den Gang der Untersuchung betreffenden Einleitung gliedert
sie sich in insgesamt sechs Kapitel. Dabei fragt der Verfasser zunächst nach
Begriff und Zweck der Folter und benennt dann als zu betrachtende westgotische
Gesetze die Pariser Fragmente (des sog. Codex Euricianus), die Lex
Romana Visigothorum, die Holkhamer Kapitel (Fragmenta Gaudenziana),
den Codex Revisus bzw. Antiqua Leovigilds, den Liber
Iudiciorum (Lex Visigothorum Reccesvindiana), die Lex Visigothorum
Erviciana und die Vulgata Egicas.
In Kapitel 3 untersucht er dann sehr ausführlich und
gründlich Chindasvinths Gesetzgebung samt Vorbildern und Weiterentwicklung,
wobei er LVis. VI, 1, 2 von LVis. VI, 1, 5 und den Regelungen unter
Reccesvinth, Ervig und Egica trennt. Danach geht er auf den Einfluss des
römischen Rechts und anderer Rechte ein. Chronologisch hätte man auch von der
Folter im römischen Recht ausgehen können.
Im Anschluss hieran wendet der Verfasser sich der Person
Chindasvinths im historischen Kontext zu. Insgesamt ergibt sich für ihn eine
weitgehende gesetzgeberische Eigenleistung Chindasvinths, die auf eigenen
Intentionen beruht. Neben Einflüssen des Breviars und Gesetzen der königlichen
Vorgänger auf dem westgotischen Thron haben demnach auch Chindasvinths
persönliche Erfahrungen zu seiner umsichtigen Foltergesetzgebung beigetragen.
Innsbruck Gerhard Köbler