Gerken, Lüder/Rieble, Volker/Roth, Günter H./Stein, Torsten/Streinz, Rudolf, „Mangold“ als ausbrechender Rechtsakt. Sellier, München 2009. XI, 86 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Von Saarbrücken und Freiburg im Breisgau bis München und Innsbruck haben sich bedeutende Gelehrte zur Klärung der Frage zusammengetan: Hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil in der Sache Mangold gegen Helm (C-144/2004) die Kompetenzen überschritten, die ihm die Mitgliedstaaten eingeräumt haben? Ihre Studie, die sie aus eigenem Antrieb - ohne fremde Initiative oder Finanzierung - verfasst haben, gelangt zu dem Ergebnis: Mit dem Mangold-Urteil hat der Europäische Gerichtshof als Teil der judikativen Gewalt in den Zuständigkeitsbereich der legislativen Gewalt, nämlich der Mitgliedstaaten als Promärrechtsgeber, eingegriffen, so dass das Mangold-Urteil ein ausbrechender Rechtsakt ist und in Deutschland nicht angewendet werden darf. Deswegen müsse das Bundesverfassungsgericht Deutschlands nicht nur oft genug die Lippen spitzen, sondern endlich auch einmal pfeifen, wie wohl immer gepfiffen werden sollte, wenn Richter an Stelle des Gesetzgebers tätig werden, ohne dass aber wohl tatsächlich auch immer gepfiffen wird.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler