KöblerEuropäischeszivilprozess-undkollisionsrecht20101108 Nr. 13352 ZRG GA 128 (2011) 87

 

 

Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR. Kommentar, hg. v. Rauscher, Thomas, Bearbeitung 2010. Sellier, München 2010. XXVIII, 1081 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Für die einen zu langsam, für die anderen zu schnell entsteht seit mehr als 50 Jahren gemeinschaftliches europäisches Recht, das aller Voraussicht nach immer mehr Staaten Europas erfassen wird. Dadurch wird mitgliedstaatliches Recht teils ersetzt und teils ergänzt. Der Betroffene muss dankbar sein, wenn Sachkenner Klarheit in das schwer übersehbare Geflecht bringen.

 

Für das europäische Zivilprozess- und Kollisionsrecht organisiert dies in einem Teilbereich der in Erlangen am 7. 2. 1956 geborene, nach dem Studium von Mathematik und Rechtswissenschaft 1983 in München mit einer Arbeit über Verpflichtung und Erfüllungsort in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ promovierte, 1990 mit einer Untersuchung über Reformen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht habilitierte, 1993 für internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie bürgerliches Recht nach Leipzig berufene Thomas Rauscher. Zu diesem Zweck ist er eingebunden in ein Gesamtwerk EuZPR/EuIPr mit vier Bänden. Band 1 betrifft Brüssel I-VO, LugÜ 2007, Band 3 Rom I-VO, Rom II -VO und Band vier Brüssel IIa-VO, EG-UntVO, EG-ErbVO-E und HUntStProt.

 

Der zweite Band kommentiert auf dem Stand des Jahres 2010 EG-VollstrTitelVO, EG-MahnVO, EG-BagatellVO, EG-ZustVO 2007, EF-BewVO und EG-InsVO. Bearbeiter sind Steffen Pabst, Urs Peter Gruber, István Varga, Bettina Heiderhoff, Jan von Hein und Gerald Mätsch. Wichtiges Schrifttum, Text und Einleitung gehen dabei jeweils der umfangreichen Kommentierung voraus, ein ausführliches Register rundet den gewichtigen Band ab, der unter Berücksichtigung der europäischen und mitgliedstaatlichen Rechtsprechung grenzüberschreitende Fragen der Gestaltung und Durchsetzung im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und Handelsrechts wie des Familienrechts und Erbrechts so sachkundig erläutert, so dass er jedem Sachkenner ein wertvolles Hilfsmittel im Bereich neuester Rechtsentwicklung sein wird.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler