Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichskammergericht Band 15 Nr. 6207-6705 (Buchstabe L) (= Bayerische Archivinventare 50/15), bearb. v. Hörner, Manfred. Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns, München 2008. X, 862 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Nachdem die Reihe der Reichskammergerichtsinventare für die Bestände des Bayerischen Hauptstaatsarchivs schon verschiedentlich in dieser Zeitschrift besprochen worden ist (zuletzt ZRG GA 127 [2009]), kann die Vorstellung des vorliegenden Bandes knapp ausfallen. Die nach den „Frankfurter Verzeichnungsgrundsätzen“ gewohnt ausführlich beschriebenen etwa 500 Akten des Buchstabens L (Kläger) bieten erneut rechtshistorisch hoch interessante Inhalte. Dass die Streitgegenstände angesichts der Ausführlichkeit der Beschreibungen nicht immer schnell zu fassen sind, ist nur für den schnellen Leser von Nachteil. Man muss nur den detaillierten Sachindex dazu zu Rate ziehen, um zu erfahren, worüber in dieser Zeit am Kammergericht gestritten wurde. Es ging etwa um die Verhängung der Reichsacht, um die Berechtigung der Appellation, um Bürgschafts- und Darlehensverpflichtungen, um Druckprivilegien, um das Schicksal von Heiratsgut und die Rechtswirkungen von Eheverträgen, natürlich um Erb- und Testamentsstreitigkeiten der unterschiedlichsten Art, um unberechtigte Gefangennahmen, um die Vereinbarung von Jahresgülten und Renten, sehr häufig um Injurien, die Ausübung von Jagd- und Wildbannrechten, um Mängel beim Kaufgeschäft, um Auseinandersetzung um Lehnsberechtigungen, um die Reichweite obrigkeitlicher Anordnungen, die Pfändung von Wirtschaftsgütern, den Bruch von Privilegien und rechtlichen Vereinbarungen, die Verteilung und Berechnung von Prozesskosten und die Bewertung von Zeugenaussagen. Bei der Gestaltung des Sachindexes fällt auf, dass die einzelnen Begriffe, die an die in den Aktenbeschreibungen verwendeten Wörter anknüpfen - und nicht unbedingt die Streitgegenstände meinen -, in bis zu drei weiteren Stufen untergliedert werden und dass durch zahlreiche Verweise Querverbindungen hergestellt werden.
Es wird allerdings noch einige Jahre dauern, bis die Publikation der Inventare zu den Münchener Reichskammergerichtsbeständen abgeschlossen sein wird. Wer diese Bestände benutzen will, wird also vorerst nicht umhin können, das Archiv selbst aufzusuchen.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg