Balogh,
Elemér, Die ungarische
Strafrechtskodifikation im 19. Jahrhundert (= Rechtsgeschichte und
Rechtsgeschehen 12). LIT, Münster 2010. VI, 314 S. Besprochen von Gerhard
Köbler.
Elemér Balogh, der in Freiburg im Breisgau 1992 mit einer Untersuchung über die Verdachtsstrafe als Erscheinungsform der Schuldvermutung promoviert wurde, beschäftigt sich seit dieser Zeit mit der neuzeitlichen ungarischen Strafrechtsgeschichte auf der Grundlage der Notwendigkeit der Kenntnis der zeitgenössischen deutschen Rechtskultur. Seinem Gegenstand hat er seitdem mehrere Aufsätze gewidmet. Sie haben in ihm die Erkenntnis reifen lassen, dass ein Resümee seiner Forschungsergebnisse auch in die Hand der deutschen Leser gehört, wofür Thomas Vormbaum verdienstvollerweise die Bahn geebnet hat.
Die schlanke Untersuchung gliedert sich insgesamt in drei Teile. Zunächst erweist der Verfasser die drei von ihm erfassten Strafgesetzentwürfe als Ergebnisse der Kodifikationstätigkeit deputationum regnicolarum (1790-1843). Danach schildert er die traditionelle Dogmatik des materiellen Strafrechts, der er schließlich die dogmatische Entwicklung zur Zeit des Vormärz gegenüberstellt. Im Anhang gibt er dann den Codex de delictis eorumque poenis von 1795, den Codex de delictis eorumque poenis von 1830 und (den Gesetzesvorschlag) Von den Verbrechen und Strafen für das Königreich Ungarn von 1843 wieder, die für jedermann an Hand nicht in Gesetzeskraft erwachsener Projekte den vor allem über die österreichische peinliche Landtgerichtsordnung (Ferdinandea) von 1656 mit dem deutschen Sprachraum verbundenen Weg zeigen, auf dem die strafrechtliche Grundlage der modernen bürgerlichen Gesellschaft in Ungarn geschaffen wurde.
Innsbruck Gerhard Köbler