Weber, Antje, Die Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. 07. 1957 (= Europäische Hochschulschriften 2, 4217). Lang, Frankfurt am Main 2005. 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert betreute, von Rüdiger Breuer geförderte, 2000 nach Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung begonnene und im Oktober 2004 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie steht in engem Zusammenhang mit der Edition der Arbeiten der Akademie für deutsches Recht im Wasserrecht durch Werner Schubert. Sie gliedert sich chronologisch in acht Teile.
In ihrer kurzen Einleitung weist die Verfasserin zutreffend auf die grundlegende Bedeutung des Wassers für das Leben hin. Als selbverständlich hingenommen wurde ihm lange Zeit keine allgemeine Aufmerksamkeit zu Teil. Mit der starken Zunahme der Zahl der Menschen seit der frühen Neuzeit und der dadurch verursachten Verschmutzung des Wassers hat sich dies in den letzten Jahrhunderten spürbar geändert, so dass das Wasser auch gesetzlich gefasst werden musste, ohne dass freilich bisher eine ausführliche Darstellung der Entstehungsgeschichte des derzeit wichtigsten deutschen Wassergesetzes vorlag.
Dementsprechend kann die Verfasserin die Entwicklung des Wasserrechts in Deutschland bis 1934 im zweiten Teil auf wenigen Seiten zusammenfassen. Geringfügig mehr Raum beanspruchen die Vorarbeiten zu einem umfassenden Wassergesetz in den Jahren zwischen 1934 und 1949, weil sie andernorts ausführlich dargestellt sind. Auf dieser Grundlage setzt der ausführliche vierte Teil über die vorbereitenden Arbeiten in den Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland zu einem bundeseinheitlichen Wasserrecht in den Jahren von 1950 bis 1955 ein.
Den eigentlichen Schwerpunkt bildet danach die Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes. Sehr sorgfältig führt die Verfasserin sieben Stufen des Gesetzgebungsverfahrens auf. Hieran schließt sie das verkündete Gesetz und zugehörige Problembereiche sowie die folgende Umsetzung des Bundesgesetzes in den Landeswassergesetzen Schleswig-Holsteins (25. 2. 1960), Rheinland-Pfalzs (1. 8. 1960) und Nordrhein-Westfalen (22. 5. 1962) an, um schließlich im achten Teil die späteren Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes mit einer Schlussbetrachtung zu verbinden.
Insgesamt wird damit die Geschichte eines wichtigen Gesetzgebungsvorhabens der Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland zuverlässig nachgezeichnet. Die Verwendung unveröffentlichter Quellen ermöglicht vertiefte Einsichten. Für das gesamte deutsche Wasserrecht wird damit eine vorzügliche geschichtliche Grundlegung geboten.
Innsbruck Gerhard Köbler