Strube, Sonia, Die Geschichte des Haushaltsrechts vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Eine ökonomische Analyse im Lichte der Budgetfunktionen (= Schriften zur wirtschaftswissenschaftliche Analyse des Rechts 45). Duncker & Humblot, Berlin 2002. 202 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Heinz Grossekettler betreute, im November 2000 von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation der seinerzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Finanzwissenschaft der Universität Münster tätigen Verfasserin. Sie stellt sich die Frage, inwieweit sich die Budgetfunktionen im Zeitablauf gewandelt haben und welche historische Entwicklung das Haushaltsrecht vor dem Hintergrund der Budgetfunktionen durchlaufen hat. Diese Thematik ist bisher nicht erörtert.

 

Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt fünf Teile. Nach einer kurzen Einleitung verfolgt die Verfasserin ihren Gegenstand zunächst vom Mittelalter bis zur Entstehung des modernen Haushaltsrechts. Dabei geht sie vom Budget im Mittelalter und im Übergang zur Neuzeit in Bayern, Tirol, den östlichen Territorien, Sachsen, Österreich, Steiermark, Kärnten und den westlichen Territorien aus und fasst ihr Ergebnis kurz zusammen.

 

Danach wendet sie sich den Reformen des Haushaltswesens im Zeitalter des Absolutismus zu und verknüpft sie mit der Entstehung der frühkonstitutionellen Verfassungen. Dabei gilt ihre besondere Aufmerksamkeit dem Haushaltswesen in Brandenburg/Preußen, in Bayern, in Württemberg und in Baden. Das Kapitel endet mit dem Haushaltsrecht der Reichsverfassung von 1871 und den am Ende des 19. Jahrhunderts etablierten Budgetgrundsätzen.

 

Auf dieser Grundlage untersucht die Verfasserin im dritten Teil ausführlich die Entwicklung des Haushaltsrechts in der Weimarer Republik. Nur ganz kurz geht sie auf die letzten Jahre vor dem zweiten Weltkrieg ein. Wiederum sehr ausführlich stellt sie die Entwicklung des Haushaltsrechts nach dem zweiten Weltkrieg dar, wobei sich am Ende die Entwicklung eines europäischen Haushaltsrechts abzeichnet.

 

Insgesamt kann sie am Schluss der auch ein Verzeichnis von elf verwendeten Rechtsquellen zwischen 1817 und 1997 aufweisenden Untersuchung feststellen, dass im Zeitablauf eine stetige Verbesserung der Kontrolle der Verwaltung durch die Regierung stattgefunden hat. Überzeugend betont sie in diesem Zusammenhang, dass Politiker sich nicht selbst zum Gegenstand von Kontrollen werden lassen wollen und die Budgetgrundsätze noch nicht genug auf die Kontrolle der Regierung durch das Volk zugeschnitten sind. Ein weiteres Ergebnis ist, dass Reformen in der Regel (nur) durch finanzielle Krisen hervorgerufen werden und dass Ausgestaltung und Umsetzung der eine bessere Erfüllung zumindest einzelner Budgetfunktionen anstrebenden Maßnahmen durch gegenläufige Interessen beeinträchtigt werden, so dass eine Anpassung des Haushaltsrechts, die eine Erfüllung moderner Budgetfunktionen langfristig gewährleistet, bis zur Gegenwart noch nicht erfolgt ist.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler