Rombeck-Jaschinski, Ursula, Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem zweiten Weltkrieg (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 58). Oldenbourg, München 2004. 484 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Kurt Düwell betreute, im Januar 2003 von der philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf unter dem Titel „Der Weg zum Londoner Schuldenabkommen“ angenommene Habilitationsschrift der als Privatdozentin in Düsseldorf tätigen Verfasserin. Sie betrifft das nach langen Verhandlungen am 27. Februar unterzeichnete, am 24. August 1953 ratifizierte und am 16. September 1953 in Kraft getretene Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit 21 bzw. 18 Verhandlungsteilnehmern über Forderungen 70er westlicher Staaten. Die vereinbarte Gesamtsumme belief sich auf gut 14 Milliarden Deutsche Mark.

 

Die Arbeit gliedert sich nach einer Einleitung in den interessanten und wichtigen Gegenstand in fünf Teile. Sie sind chronologisch geordnet. Am Beginn steht dabei die Schuldenfrage im Krieg und in den ersten Nachkriegsjahren.

 

Dem folgen die Vorbereitungen zur Lösung der Schuldenfrage, der Weg zur Hauptkonferenz, die Hauptverhandlungen und die abschließenden Regierungsverhandlungen. Am Ende fasst die Bearbeiterin ihre Ergebnisse ausführlich zusammen.

 

Von dem Abkommen erfasst sind Vorkriegsschulden und Nachkriegsschulden. Unter der Verhandlungsführung Hermann Josef Abs’ und seines persönlichen Referenten Paul Krebs konnte die Delegation der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Schuldennachlass erreichen, wobei alle ausstehenden Forderungen auf Reparationen bis zum Abschluss eines nie geschlossenen förmlichen Friedensvertrags aufgeschoben wurden. Die Ratifizierung des Londoner Schuldenabkommens und des parallel vereinbarten Luxemburger Abkommens über die Rückerstattung von Vermögenswerten Verfolgter waren politische Vorbedingungen für die Aufhebung des Besatzungsstatuts.

 

Mit ihren sorgfältigen Untersuchungen trägt die Verfasserin deutlich zur Erhellung des bedeutsamen Gegenstands bei. Überzeugend behandelt sie die unterschiedlichen Verhandlungspositionen. Abschließend weist sie darauf hin, dass entgegen allen vorherigen Befürchtungen bei der Abwicklung des Abkommens keine finanziellen Schwierigkeiten auftraten und die Zahlungsverpflichtungen bis 1980 weitgehend erfüllt wurden, wenngleich das Abkommen vor allem wegen der Ausschließung von Reparations- und Entschädigungsforderungen unverändert weiter in Kraft blieb.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler