Rohde, Jörg, Das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Gewerbe- und Immissionsschutzrecht von 1810 bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des preußischen Verwaltungsrechts (= Studien zur Rechtswissenschaft 64). Kovac, Hamburg 2000. 306 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Rainer Wahl betreute, im Wintersemester 1999/2000 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation. Der Verfasser war zeitweise wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl seines Betreuers. Sein Arbeitsgegenstand ist interessant und wohl allgemein bisher nicht gebührend beachtet.
Die kurze Einführung geht von einem Bittgesuch des Stadtrats Strüpf an den Fürstbischof von Bamberg vom 12. Mai 1802 aus. Inhalt ist die Errichtung einer Glashütte vor den Mauern Bambergs. Daran knüpfte sich in der Folge eine heftige Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern.
Der Verfasser nennt in der Einführung als erstes den Gegenstand seiner Untersuchung. Daran schließt er Ansatzpunkte und Eingrenzung an. Die Untersuchung selbst verläuft von der allgemeinen preußischen Gewerbeordnung von 1845, die unter französischem Einfluss erstmals gesetzlich in einem deutschen Land Gewerbefreiheit und Gefahrenabwehr abgrenzend regulierte, über die Gewerbeordnung von 1869 und deren Änderung im Jahre 1959 bis zum Immissionsschutzgesetz von 1974.
Gegliedert ist sie in die zwei Teile bis zum Bundesimmissionsschutzgesetz und seit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (155ff.). Der erste Teil zerfällt in drei chronologisch geordnete Kapitel. In ihnen geht es vor allem um Gründe, Verfahren und Wirkungen.
Auf die Einzelergebnisse der ertragreichen Studie kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Insgesamt zeigen sie aber eindringlich die wachsende Bedeutung des Staates bei der Abwägung wirtschaftlicher Interessen mit anderen Gütern. Da die dabei auftretenden Gegensätze in Zukunft eher zunehmen als abnehmen werden, ist eine geschichtliche Übersicht über die bisherige Entwicklung von beachtlichem Wert.
Innsbruck Gerhard Köbler