Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, Karl/Stolleis, Michael. Bd. 9 Danmark og Slesvig-Holsten - Dänemark und Schleswig-Holstein, 2 Halbbände, hg. v. Tamm, Ditlev (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 239). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XV, 1-640, VI, 641-1271 S. Besprochen von Werner Schubert.

 

Der vom dänischen Rechtshistoriker Ditlev Tamm herausgegebene Band 9 des Repertoriums der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit weist die Policeyordnungen des Königreichs Dänemark und der Herzogtümer Schleswig und Holstein nach und erschließt diese inhaltlich entsprechend einem bereits Bd. 1 der Reihe 1996 (vgl. hierzu die Rezension von G. Köbler, SZ GA 122 [2005], S. 637ff.) festgelegten Gliederungsschema nach Materien und Regelungsgegenständen (25 numerische Gruppen von Religionsangelegenheiten bis Bauwesen und Infrastruktur mit 200 Policeymaterien). Erschlossen werden insgesamt 3300 dänische und 3400 Policeygesetze der Herzogtümer in zeitlicher Reihenfolge (für Dänemark von 1536-1801, für die Herzogtümer von 1470-1806). Es werden alle obrigkeitlichen mit allgemeinem Geltungsanspruch versehenen Normen aus dem Polizeibereich erfasst, soweit sie von der zentralen Herrschaftsebene erlassen wurden. Wie die Herausgeber Tamm, Härter und Stolleis in ihrer gemeinsamen Einleitung feststellen, unterscheidet das Projekt vier Typen des Polizeigesetzes: Umfassende Polizeiordnung (Landesordnungen, Stadtordnung), Sonderordnungen (u. a. Zunftordnungen), Verordnungen als Einzelgesetze und Reskripte als schriftliche Befehle an nachgeordnete Behörden oder Personen (S. XI). In den speziellen Einleitungen geht Tamm auf die dänische Entwicklung ein, Härter auf die Entwicklung in Schleswig-Holstein, Letzterer unter den Stichworten Verfassungs- und Territorialgeschichte/Landesverwaltung und Verwaltungsaufbau mit detaillierten Hinweisen auf die Polizeygesetzgebung. Leider sind diese Einleitungen, die wichtige Informationen zu den Strukturen der Gesetzgebung in Dänemark und Schleswig-Holstein vermitteln, nicht mehr zweisprachig, so dass der von den Herausgebern beabsichtigte „vergleichende Blick auf eng miteinander verbundene, dennoch verwaltungsrechtlich getrennte Staaten bzw. Territorien“ (S. X) erschwert ist. Dagegen ist das systematische Sachregister zweisprachig und erfasst die Gesetzgebung sowohl Dänemarks als auch Schleswig-Holsteins (S. 1165ff.). Die rein alphabetischen Register, die separat die dänische und die schleswig-holsteinische Gesetzgebung nachweisen, sind wieder einsprachig. Das Repertorium ermöglicht erstmals eine „vergleichende Perspektive für den Rechtstransfer zwischen einem europäischen Staat und frühmodernen Territorien des Alten Reiches“. Darüber hinaus verdeutlicht der Band spezifische Ordnungsprobleme des Ostseeraums, so dass er insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Rechtsgeschichte des nördlichen Europa darstellt.

 

Kiel

Werner Schubert