Quellen zur dänischen Rechts- und Verfassungsgeschichte (12.-20. Jahrhundert), hg. v. Tamm, Ditlev/Schubert, Werner/Jørgensen, Jens Ulf (= Rechtshistorische Reihe 363). Lang, Frankfurt am Main 2008. 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Unter den Ländern Europas verbindet Dänemark mit Deutschland nicht nur eine gemeinsame Grenze sondern auch eine gemeinsame Herkunft, die germanisch zu nennen die so genannte political correctness vielleicht auch heute noch nicht rät. Dennoch ist nicht nur die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg vor 1945 oder 1933 fruchtbringend gewesen, sondern legt sie auch heute die europäische Gegenwart sehr nahe. Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass insbesondere Jörn Eckert die Ostsee stets nicht als trennendes Ungeheuer, sondern wie schon die mittelalterlichen Kaufleute als verbindendes Mittel angesehen hat.

 

Das dänische Recht hat einen eigenen Wert. Dieser Schatz kann den Deutschen in verschiedenster Weise eröffnet werden. Am leichtesten wird er ihnen durch Übertragung in die deutsche Sprache zugeänglich gemacht.

 

Von hier aus ist es sehr erfreulich, dass der bekannte, seit 1978 in Kopenhagen wirkende Rechtshistoriker Ditlev Tamm zusammen mit dem Ministerialrat Jens Ulf Jørgensen die Mühe auf sich genommen hat, Quellen zur dänischen Rechts- und Verfassungsgeschichte vom 12. bis zum 20. Jahrhundert für Deutsche zu sammeln und herauszugeben. Das Manuskript lag Jörn Eckert zu Anfang des dritten Jahrtausends vor. Noch vor seinem Tode übergab er es seinem Assistenten zur Durchsicht, was mit Unterstützung Werner Schuberts die anschließende Drucklegung ermöglichte.

 

In der Einleitung bieten die beiden dänischen Herausgeber eine klare und knappe Einleitung, die in Mittelalter, 16. und 17. Jahrhundert, Absolutismus, lex Regia und dänisches Gesetzbuch, 18. Jahrhundert (Aufklärung und Bauernbefreiung), 19. Jahrhundert und spätes 19. und 20. Jahrhundert gliedert. Wer immer sich über die Entwicklung des dänischen Rechts sachgerecht und angemessen unterrichten will, ist damit bestens beraten, zumal Ditlev Tamm auch im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte den einschlägigen Artikel bearbeitet hat.. Vorteilhaft ergänzt werden die Darlegungen durch bibliographische Hinweise auf neuere Literatur.

 

Im Quellenteil sind insgesamt 78 Texte erfasst. Sie beginnen mit dem schonischen Kirchrecht von etwa 1171 und reichen bis zum Gesetz Nr. 372 vom 7. Juni 1989 über registrierte Partnerschaft. Kurze Einführungen bieten dabei jeweils hervorragende Einstiege in die aus naheliegenden Gründen vor allem im Auszug wiedergegebenen Quellen.

 

Allen Beteiligten ist für ihre Mühe sehr zu danken. Möge den Deutschen durch diese Hilfe das Recht ihrer nächsten nördlichen Verwandten wieder näherkommen. Möge die Ostsee nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Zukunft Recht einen statt es zum Schaden des Einzelnen zu sondern.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler