Masschaele, James, Jury, State, and Society in Medieval
Dieses
Buch betrachtet die Geschichte der Jury von der Mitte des 12. bis zum Ende des
14. Jahrhunderts aus sozial-politischer Sicht, hebt dabei – in der Tradition
der „new constitutional history“ − ihre Rolle als Bindeglied zwischen Zentralregierung
und der jeweiligen Grafschafte (local society) hervor und verweist auf ihre zentrale
Bedeutung für den Staatsbildungsprozess. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht
dabei nicht etwa die Urteilsjury, die für Masschaele eine eher
untergeordnete Rolle spielt. Ungemein wichtiger sind für ihn die Inquest Juries,
die nicht nur Vorläufer der späteren Juryformen waren, sondern als eigenständige
Form angesehen werden, deren Bedeutung durch das Aufkommen der court-based
juries (presentment juries, assize juries, trial juries) keinesfalls
geschmälert wurde. Im Gegenteil: die Zahl der sworn inquests, die drei
Entwicklungsstufen durchliefen (bis Mitte des 12. Jahrhunderts; Regierungszeit
Henrys II; ab der Regierungszeit Edwards I) nahm dramatisch zu (inquisitions post mortem, diem clausit extremum, ad
quod damnum), und sie wurden zu zentralen Merkmalen der englischen
Regierung und Verwaltung. Allerdings verlangte der wachsende Bedarf an
Geschworenen im Rahmen dieser inquests und der court-based juries den
Untertanen große Opfer ab, die diese bereit waren zu erbringen, da sie ein
funktionierendes Jurysystem als besten Schutz „against the greed and corruption
that was so obviously a part of their world“ ansahen (S. 118). Die
Geschworenen, die aus der lokalen Gemeinschaft kamen und nach ihrem
Urteilsspruch in diese Gemeinschaft zurückkehrten, waren Garanten dafür, dass
die Urteile soziale Akzeptanz fanden und beachtet wurden. Obwohl die
Jurymitglieder bestimmte Anforderungen zu erfüllen hatten und aus den oberen
Schichten kommen sollten, bewirkte der zunehmende Bedarf an Geschworenen, dass
auch auf andere Teile der Bevölkerung zugegriffen werden musste, auch weil sich
Teile der Gentry von einigen Geschworenendiensten (coroners’ inquests, inquests
ad quod damnum, trial juries in
kleineren Trespassfällen etc.) befreien ließen. Beides führte dazu, dass die
Qualifikationen gesenkt und letztlich auch wohlhabende Bauern als Geschworene
herangezogen wurden. Und sie
wurden für diesen Einsatz belohnt: „In fostering the jury system,
Masschaeles Buch
spricht alle wichtigen Aspekte und Entwicklungen des Jurysystems an, und seine
Thesen überzeugen, auch wenn die prosopographische Untersuchung der Geschworenenlisten
auf nur wenigen, zeitlich verstreuten Beispielen beruht. Hier würde sich Ansatz
zu weiterer Forschung bieten. Alles in allem ein ansprechendes Buch, das auch für
Rechtshistoriker von Gewinn ist.
Fürth Susanne Jenks