Kuklík,
Jan/Skřejpková, Petra, Kořeny a inspirace velkých
kodifikací. Příspěvek
k aplikaci „Principů“ E. F. Smidaka. [Wurzeln und Inspiration der großen
Kodifikationen. Ein Beitrag zur Applikation der „Prinzipien“ E. F. Smidaks].
Juristische Fakultät der Karlsuniversität in Prag, Prag 2008. 198 S. Besprochen
von Inge Bily.
Die vorliegende Arbeit Jan Kuklíks
und Petra Skřejpkovás ist in erster Linie Hand- und Arbeitsbuch für
Studenten, aber nicht nur. Der chronologisch gegliederte Band[1] gibt
einen Einblick in die Rechtsgeschichte Tschechiens und Europas, nennt die
wichtigsten Rechtstexte der behandelten Epochen und Gebiete und stellt
exemplarisch jeweils auch Auszüge aus einer Reihe dieser Rechtstexte vor.
Unter der Überschrift „Dr. h.c. Emil
Smidak und seine ,Prinzipien’“ ist den Kapiteln I-XXII ein Einleitungsteil (S.
7-13) von Karel Malý, dem Leiter des Projektes „Smidaks Prinzipien und das
Recht“, vorangestellt. Das Schaffen wie auch die Person Emil Smidaks erfahren
hier eine ausführliche Würdigung. Der am 13. August 1910 in Ostrava (Ostrau)
geborene Tscheche E. F. Smidak, Ehrendoktor der philosophischen Fakultät der
Karlsuniversität, ist der Gründer der Avenira Stiftung und war bis zu seinem
Tode ihr Vorsitzender. Seine Lebenserfahrung und ganz besonders die davon nicht
zu trennenden Erfahrungen aus seiner Arbeit in der Industrie wie auch als
Manager veranlassten ihn, einige Prinzipien zu formulieren, die seiner Meinung
nach neue Möglichkeiten für das Funktionieren der menschlichen Gesellschaft
eröffnen. Zu diesen Prinzipien Smidaks gehören: das Prinzip von Aktion und
Reaktion, das Prinzip von Macht und Verantwortung sowie das Prinzip von
positiver Angst und der Wirkung des „Unbekannten“.
Kapitel I (S. 15-18) widmet sich dem -
offensichtlich ganz weit gefassten - Begriff der Kodifikation. Dabei werden
Beispiele unterschiedlicher Kodifikationen vorgestellt und auch die Wandlung
von Kodifikationen im Laufe der Jahrhunderte in unterschiedlichen Teilen
Europas gezeigt. Kapitel II (S. 19-22) setzt dann den Begriff der Kodifikation
zu den „Prinzipien“ E. F. Smidaks in Beziehung und schlägt damit einen Bogen zu
den Ausführungen K. Malýs im Einleitungsteil.
Die nun folgenden Kapitel behandeln
Schwerpunkte der europäischen Rechtsgeschichte. Den Anfang machen Ausführungen
zum römischen Recht (Kapitel III: S. 23-28). Nach einem Überblick über die
wichtigsten Rechtsdenkmäler, beginnend mit den Zwölftafelgesetzen, folgen
einige Auszüge aus den Digesten und aus dem Codex Justinian (S. 28).
Anschließend macht Kapitel IV (S. 29-33) mit den Leges barbarorum bekannt, und gibt
Kapitel V (S. 34-36) einen Einblick in angelsächsische Kodifikationen. Die
Rolle der Rechtsbücher wird am Beispiel des Sachsenspiegels sowie der Legal
Writings des mittelalterlichen Englands beleuchtet (Kapitel VI: S. 37-41).
Nun kehren Jan Kuklík und Petra Skřejpková
zur Rechtsgeschichte Böhmens zurück. Zunächst behandelt Kapitel VII (S. 42-54)
Kodifikationen und Kodifikationsversuche in der älteren einheimischen
Rechtsgeschichte bis zur Zeit des Ständestaates. Der Kodifikation des
Landrechts in den böhmischen Ländern im 16. Jahrhundert wendet sich dann
Kapitel VIII (S. 55-71) zu. Mit der Kodifikation des Stadtrechts sowohl in den
böhmischen Ländern wie auch in den angrenzenden Gebieten beschäftigt sich
Kapitel IX (S. 72-81). Die Constitutio criminalis Carolina wird in Kapitel X
(S. 82-85) behandelt, und Kapitel XI (S. 86-90) untersucht die Erneuerung der
Landesverfassung. Es folgen Ausführungen zu den Kodifikationen in den
böhmischen und österreichischen Ländern im 18. Jahrhundert. So erörtert Kapitel
XII (S. 91-100) die Kodifikation des Strafrechts, Kapitel XIII (S. 101-109)
anschließend die des Privatrechts. Die Kodifikationen auf dem Territorium
Deutschlands im 18. Jahrhundertr kommen in Kapitel XIV (S. 110-116) zur
Sprache, und zwar am Beispiel von Auszügen aus dem Codex Maximilianeus Bavaricus
civilis von 1756 und aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794.
Anschließend macht Kapitel XV (S. 117-123) mit dem Code Napoléon bekannt. Kapitel
XVI (S. 124-129) erläutert den Versuch der Kodifikation des englischen Rechts
im 19. Jahrhundert.
Die nachfolgenden drei Kapitel
beschäftigen sich mit Kodifikationen in Österreich im 19. Jahrhundert. So
behandelt Kapitel XVII (S. 130-138) die Kodifikation des Strafrechts und
Kapitel XVIII (S. 139-149) die des Zivilrechts. Das anschließende XIX. Kapitel
(S. 150-155) erläutert die Kodifikation des Handelsrechts in Österreich im 19.
Jahrhundert, wobei der mitteleuropäische Kontext besondere Beachtung findet.
Kapitel XX (S. 156-161) wendet sich in einem historischen Abriß der
Kodifikation des Seerechts zu. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Deutschlands
wird in Kapitel XXI (S. 162-166) erläutert. Auch hier fehlen einige Textauszüge
nicht. Das abschließende Kapitel XXII (S. 167-187) behandelt die Kodifikation
und Vereinheitlichung des Rechts in der Zwischenkriegszeit des 20. Jahrhunderts,
beginnend mit der Zeit der Gründung des tschechoslowakischen Staates im Jahre
1918. Wie in den übrigen Kapiteln, so werden auch hier die zahlreichen
Einzelaktivitäten in einen größeren Kontext gestellt.
Den Abschluss dieses nützlichen
Bandes, der sowohl als Einstieg in unterschiedliche Themen der tschechischen
wie der europäischen Rechtsgeschichte zu empfehlen ist, als auch als
zusammenfassende Überblicksdarstellung, bilden Literatur- und Quellenverzeichnis
(188-190) sowie Sachregister (191-195) und Personenregister (196-198).
Die einzelnen Kapitel geben jeweils
einen zusammenfassenden Überblick zum behandelten Thema. Dabei werden
Kursivdruck und Fettdruck zur Hervorhebung genutzt. Den Einleitungsbeitrag
Karel Malýs, der auch neue Möglichkeiten der Forschung aufzeigt und dabei den
Blick sowohl auf das einheimische wie auch auf das europäische Recht richtet,
umrahmen zwei Abbildungen: die Kopie des Titelblattes der erneuerten
Landesverfassung von 1627 (S. 6) und eine Ansicht des Titelblattes der
Viktorina des Kornelius von Všehrady
(S. 14).
Einer nutzerfreundlichen Tradition
folgend, wird die wichtigste Literatur sowohl in Fußnoten zum jeweiligen Text
wie auch als Zusammenfassung am Ende eines jeden Kapitels genannt.
Berücksichtigung finden dabei nicht nur die tschechischen, sondern auch die
grundlegenden ausländischen Arbeiten: Handbücher zur Rechtsgeschichte,
Monographien und Aufsätze zu bestimmten Rechtsgebieten. Die
Literaturempfehlungen zu den jeweiligen Kapiteln weisen auf
Überblicksdarstellungen ebenso hin wie auf Arbeiten, die sich mit einzelnen
Rechtstexten beschäftigen. Dabei sind die Autoren sehr aktuell und außerdem
darauf bedacht, eine Brücke zur jeweils originalsprachlichen Literatur zu
schlagen.
Entstanden ist insgesamt eine
Monographie, welche die Hauptlinien der Rechtsgeschichte Böhmens und Mährens
vorstellt. Dabei werden die Kodifikationen, die dem geltenden Recht zugrunde
liegen bzw. die es beeinflussten, zur Sprache gebracht und es wird auch ein
Bezug zu den Entwicklungen in anderen, besonders in den dem heutigen Tschechien
benachbarten Regionen Europas hergestellt. Zusätzlich wird die
Rechtsentwicklung im Allgemeinen wie auch im Besonderen zu den „Prinzipien“ E. F.
Smidaks in Beziehung gesetzt, ein Aspekt, der besonders zum Nachdenken anregt.
Leipzig Inge
Bily
Anmerkung
1 Es handelt sich um ein Ergebnis der Zusammenarbeit
zwischen der Avenira Stiftung zur Erforschung der menschlichen Gesellschaft und
dem Institut für Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultät der
Karlsuniversität Prag im Rahmen des Projektes "Smidaks Prinzipien und das
Recht". Vgl. auch die bereits erschienenen Bände: Michal Skřejpek,
Poodkryté tváře řimského práva [Wiederentdeckte Gesichter des
römischen Rechts]. Praha 2006; Karolina Adamová, Světla a stíny středověkého
práva [Licht und Schatten des mittelalterlichen Rechts]. Praha 2006; Dies.,
Úsvit moderního konstitucionalismu [Entstehung des modernen
Konstitutionalismus] Praha 2007; Jan Kuklík, René Petráš, Národní integrace v
Europě [Nationale Integration in Europa]. Praha 2007.
[1] Es handelt sich um ein Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Avenira Stiftung zur Erforschung der menschlichen Gesellschaft und dem Institut für Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität Prag im Rahmen des Projektes „Smidaks Prinzipien und das Recht“. Vgl. auch die bereits erschienenen Bände: Michal Skřejpek, Poodkryté tváře řimského práva [Wiederentdeckte Gesichter des römischen Rechts]. Praha 2006; Karolina Adamová, Světla a stíny středověkého práva [Licht und Schatten des mittelalterlichen Rechts]. Praha 2006; Dies., Úsvit moderního konstitucionalismu [Entstehung des modernen Konstitutionalismus] Praha 2007; Jan Kuklík, René Petráš, Národní integrace v Europě [Nationale Integration in Europa]. Praha 2007.