Juristen werdent herren ûf erden. Recht – Geschichte – Philologie. Kolloquium zum 60. Geburtstag von Friedrich Ebel, hg. v. Fijal, Andreas /Leuchte, Hans-Jörg/ Schiewer, Hans-Jochen. V & R unipress, Göttingen 2006. VIII, 210 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Göttingen 1944 als Sohn Wilhelm Ebels geborene, nach dem Studium von Theologie und Rechtswissenschaft in Tübingen, Heidelberg und Bonn bei Ferdinand Elsener in Tübingen über Legaldefinitionen promovierte, 1977 über Berichtung, transactio und Vergleich bei Knut Wolfgang Nörr für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht, neuere Privatrechtsgeschichte und Versicherungsrecht habilitierte und über Bielefeld 1981 nach Berlin berufene Friedrich Ebel ist an seinem letzten Wirkungsort bereits am 11. Dezember 2005 verstorben. Auch wenn ihm damit die Gnade eines langen Gelehrtenlebens versagt blieb, hat er doch eine damit vielfach verbundene Würdigung noch erleben dürfen. Zu seinem 60. Geburtstag fand vom 9.-10. Juli in der Berlin-brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ein Colloquium statt, das der transdisziplinären Vernetzung der Rechtsgeschichte mit den Philologien und den Geschichtswissenschaften gewidmet war.
Referenten waren fünf Rechtshistoriker, zwei Juristen, ein Historiker und fünf Germanisten. Nach dem Vorwort der Herausgeber wurde Ruth Schmidt-Wiegand vermisst, konnte aber leider aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Der Ertrag der Vorträge und Diskussionen überzeugte alle Beteiligten davon, dass es die Mühe lohnte, einen Tagesband zu planen und zu veröffentlichen, auch wenn der Geehrte sein Erscheinen nicht mehr erleben durfte und die gedruckte Fassung in beiderlei Richtung nicht dem Colloquium entspricht.
Insgesamt haben in den Band neun Beiträge Aufnahme gefunden. Sie gliedern sich in drei Abteilungen. Dabei vertritt das Recht die Studie des akademischen Lehrers über die Idee des Rechtsstaats als eines Beitrages zur Geschichte des Liberalismus.
Die Verbindungen zwischen Recht, Geschichte und Philologie weisen sieben Studien nach. Sie beginnen mit der Carolina, dem Beweis vom Hörensagen und dem Bundesgerichtshof (Klaus Geppert) und dem Alter und Ursprung des Leobschützer Stadtrechts (Gunhild Roth/Volker Honemann). Den römischrechtlichen Einfluss bei der Regelung der Dienstbarkeiten im Stadtrecht Freiburgs im Breisgau weist Cosima Möller nach, die Bedeutung einer Handschrift des Decretum Gratiani für das Stadtrecht von Bremen Ruth Schmidt-Wiegand.
Durch zwei Schöffensprüche erhellt Hans-Jörg Leuchte die Geldgeschäfte des Abtes von Goseck. Sachverhalt und Bezeichnungen des Diebstahls im deutschen Mittelalter schildert Rudolf Kilian Weigand. Livland, das Reich und das Rechtsdenken des Mittelalters behandelt Dietmar Willoweit, der nicht nur seiner Heimat, sondern auch der alten und neuen Hauptstadt immer besonders verbunden war.
Mit der Philologie schließt der Band. Volker Mertens untersucht Recht und Abenteuer - Das Recht auf Abenteuer im Rahmen der Poetik des Rechts im Iwein Hartmanns von Aue. Auch wenn die vielfältigen Ergebnisse nicht durch ein Register erschlossen sind, zeigen sie in ihrer Vielfalt doch die unterschiedlichsten Forschungsfelder, auf denen sich Friedrich Ebel um Recht, Geschichte und Sprache dauerhaft verdient gemacht hat.
Innsbruck Gerhard Köbler