Die Urkunden Friedrichs II. 1212-1217, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung v. Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian (= Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae 14, 2). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2007. XII, 791 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Friedrich II. (Jesi bei Ancona 26. 12. 1194-Castel Fiorentino bei Lucera 13. 12. 1250), der bereits zweijährig auf Wunsch seines Vaters zum rex Romanorum und 1211 erneut zum deutschen König gewählt wurde, gilt allgemein als Ausnahmeerscheinung unter den deutschen Herrschern. Dementsprechend bedeutsam sind die von ihm stammenden Urkunden. Ihr erster, von 1198 bis 1212 reichender Band konnte im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica, Diplomata regum et imperatorum Germaniae Band 14, Teil 1 mit 170 Nummern bereits 2002 vorgelegt werden.

 

Nur fünf Jahre später ist diese wichtige Edition erfreulicherweise fortgesetzt worden Der zweite Teilband umfasst 256 Nummern für die Zeit von September 1212 bis zum Ende des Jahres 1217. Der dritte Teil soll die Urkunden von Januar 1218 bis August 1220 aufnehmen, so dass damit die Diplome und Mandate des ersten und längsten Aufenthalts Friedrichs II. nördlich der Alpen - aus rein pragmatischen Gründen und ohne wirkliche sachliche Zäsur - in zwei Teilbänden vorliegen werden.

 

Die zugehörige kanzleigeschichtliche Einleitung, der vor allem die Ergebnisse Paul Zinsmaiers zu Grunde gelegt sind, ist für Band zwei und drei gemeinsam auf den dritten Band verschoben. Dies gilt auch für die Verzeichnisse der Überlieferung nach Empfängern und nach Lagerorten. Dagegen ist jedem Teilband ein eigenes Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Namensregister und ein Wort- und Sachregister beigefügt.

 

Die auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand befindliche, am Ende noch um einen kurzen Nachtrag erweiterte Edition beginnt mit  einem Diplom für König Ottokar von Böhmen vom 26. September 1212, in dem Friedrich II. seinem Wähler die Königswürde bestätigt, das Königreich Böhmen abgabenfrei gewährt und eine Reihe weitgehender Rechte und Freiheiten verleiht. Den Beschluss bildet die Vergabe der Hälfte der Kinder des Gebhard von Starkenberg und aller Kinder des Rüdiger von Matrei an die Kirche von Brixen am 29. Dezember 1217. Dazwischen liegen durchschnittlich 50 Urkunden pro Jahr.

 

Die Register umfassen mehr als 200 Seiten. Dabei beginnt das Wort- und Sachregister mit dem häufigen abbas und reicht bis zelus (darunter 13 Stellen für burgensis und vielleicht doppelt so viele für civis). Insgesamt bietet das Werk eine vorzügliche Grundlage für jegliche auf diplomatischen Quellen aufbauender Beschäftigung mit dem stupor mundi.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler