Die drei ältesten Stadtbücher Dresdens (1404-1476), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens [1404-1535] und Altendresdens [1412-1528] Band 1). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2007. 649, 16 S., Ill.
Das vierte und fünfte Stadtbuch Dresdens (1477-1505), hg. v. Kübler, Thomas/Oberste, Jörg, bearb. v. Klingner, Jens/Mund, Robert (= Die Stadtbücher Dresdens (1404-1535) und Altendresdens [1412-1528] Band 2). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2008. 626[, 16] S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das nach Sumpfbewohnern altsorbisch benannte, in einer Weitung zwischen oberer Elbe und mittlerer Elbe nahe Meißens und der Burggrafschaft Dohna liegende, vielleicht um 1150 durch eine Burg der Markgrafen von Meißen aufgewertete Dresden wird zum Jahr 1206 erstmals in einer erhaltenen Urkunde in der Wendung acta sunt hec Dresdene genannt. Am 21. Januar 1216 heißt es bereits, obwohl eine Urkunde über die Verleihung eines Stadtrechts nicht bekannt ist, acta sunt hec … in civitate nostra Dresdene. 1350 wird das rechtselbisch gelegene Dresden als antiqua Dressdin erstmals erwähnt.
Zunächst unbedeutend, wurde der Ort nach dem Gewinn von Land, Herzogstitel und Kurwürde der Herzöge von Sachsen-Wittenberg durch die wettinischen Markgrafen von Meißen (1423) und der Teilung innerhalb des Hauses Wettin in eine ernestinische (thüringische) und eine albertinische (sächsische) Linie (1485) herzogliche Residenz Sachsens. Spätestens mit dem Übergang der Kurwürde an die Albertiner (1547) entwickelte sich Dresden zu einem kulturellen Zentrum. Am 29. März 1549 wurden seine linkselbischen und seine rechtselbischen Teile zu einer einzigen, in vielen Hinsichten einzigartigen Stadt vereinigt.
Zu ihrem letzten großen Stadtjubiläumsjahr beschenkte sich die Stadt selbst. Als Abschluss eines zehnjährigen Forschungsprojekts erschien der letzte Band einer großen Stadtgeschichte. In seinem Verlauf wurde aber auch deutlich, dass die Quellen der Stadtgeschichte konservatorisch zu bearbeiten sind, wenn sie dauerhaft vor einem drohenden Verfass bewahrt werden sollen.
In diesem Rahmen entstand das begrüßenswerte Vorhaben einer Edition der nahezu vollständig vorhandenen Dresdener Stadtbücher von 1404 bis 1535. Geplant ist eine vierbändige Ausgabe. Von ihr liegen die beiden ersten Bände erfreulicherweise bereits vor und sollen die beiden weiteren Bände zügig innerhalb der anschließenden zwei Jahre folgen.
Im ersten, mit Unterstützung der obersächsischen Sparkasse Dresden ansprechend ausgestatteten Band führen Jörg Oberste, seit 2004 Professor für mittelalterliche Geschichte und historische Hilfswissenschaften in Regensburg, und Thomas Kübler, seit 1994 Direktor des Stadtarchivs Dresden, nach einem kurzen Vorwort zunächst allgemein in die Stadtbücher als historische Quelle ein, ehe die beiden Bearbeiter den Überlieferungsbestand der Dresdner und Altendresdner Stadtbücher detailliert darlegen (Stadtbuch 1404-1436 57 Pergamentblätter, 59 Papierblätter, Stadtbuch 1437-1453, 52 Pergamentblätter, Kriegsverlust, Stadtbuch 1454-1476, 136 Pergamentblätter, Stadtbuch 1477-1494, 164 Pergamentblätter, Stadtbuch 1495-1504, 111 Pergamentblätter). Es folgen als Kontexte der Überlieferung Dresden im 15. und 16. Jahrhundert (Jörg Oberste), Altendresden im späten Mittelalter (Robert Mund), die Entstehung der Dresdner Stadtkanzlei (Jörg Oberste), die Dresdner Stadtrechnungen des späten Mittelalters (Ivonne Burghardt) und das Stadtarchiv Dresden (Christine Stade). Schließlich legen die Bearbeiter die angewendeten Editionsrichtlinien offen.
Die Edition des ältesten Stadtbuchs beginnt mit einer kurzen Handwerkerliste des Jahres 1424 auf einem vorgesetzten Blatt und danach mit der Begründung für die Anlage eines Stadtbuchs durch den Rat im Jahre 1404. Bis zum 5. Dezember 1436 sind insgesamt 666 Einträge aufgenommen. Durch verschiedene Nachträge erhöht sich deren Zahl noch auf 699.
Für das zweite, verlorene Stadtbuch von 1437-1454 erstellen die Bearbeiter erfreulicherweise eine Rekonstruktion Sie beginnt mit einer Regelung des Rates für das Verhältnis zwischen Schustern und Fleischern in Bezug auf den Handel mit Leder sowie den Kauf und das Schlachten von Vieh im Jahre 1442. Sie endet mit der Festlegung der Preise für Leistungen der Tuchscherer im Jahre 1441. Insgesamt sind 64 Stücke ermittelt.
Das dritte Stadtbuch wird mit einer Festlegung Kurfürst Friedrichs II. von Sachsen vom 8. September 1456 über Leistungen an die Kinder des verstorbenen Peter von Maltitz vom 8. September 1456 eröffnet. Es endet mit einem Ratsbeschluss über die Aufbewahrung der Harnische in den Häusern der Bürger vom 17. August 1474. Insgesamt lassen sich 566 Nummern unterscheiden.
Der Anhang bietet Abkürzungen, Quellen und Literatur. Außerdem klärt Ivonne Burghardt über die verwendeten Währungen auf. Das von den Bearbeitern erstellte Register der Personen- und Ortsnamen reicht auf fast 50 Seiten von Abend bis Zwickau, hätte aber einen eigenen Kolumnentitel verdient.
Der zweite Band enthält in gleicher überzeugender Weise das vierte Stadtbuch (Jens Klingner) und das fünfte Stadtbuch (Robert Mund). Erfasst sind 647 bzw. 503 Nummern. Hilfreich ist auch hier das Register der Personen- und Ortsnamen. Beide Bände werden durch Farbabbildungen gut veranschaulicht.
Insgesamt hat damit Dresden auch für das Recht ein grundlegendes Editionsprojekt in der seiner Bedeutung angemessenen Art und Weise in Angriff genommen und zügig der Verwirklichung zugeführt. Möge auch die weitere Umsetzung planmäßig gelingen, so dass bald entsprechend der Hoffnung der Beteiligten die Stadtgeschichtsschreibung auf ein neues Fundament gestellt werden kann. Außer dem gediegenen Buch könnte sich dabei auch die jedermann verfügbare digitale Fassung als vorteilhaft erweisen.
Innsbruck Gerhard Köbler