Kempen, Bernhard/Dorf, Yvonne, Bodenreform 1945-1949. Eine verfassungsrechtliche Neubewertung (= Kölner Schriften zu Recht und Staat 20). Lang, Frankfurt am Main 2004. IX, 104 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit der Mensch die Möglichkeit wahrgenommen hat, Gegenstände sich mehr oder weniger ausschließlich zuzuordnen und andere Menschen von der Herrschaft über sie auszuschließen, gibt es Reichtum und Vermögen. Die verschiedensten Umstände haben dabei jeweils Ungleichheiten der Verteilung bewirkt. Während die Begünstigten dies meist als Erfolg betrachten und verteidigen, sehen die Benachteiligten das Ergebnis vielfach als ungerecht und der Veränderung bedürftig an.
In diesem Rahmen befasst sich das schmale Werk mit der Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone des Deutschen Reiches in den Jahren zwischen 1945 und 1949. Auch viele Jahre nach der deutschen Einheit des Jahres 1990 lässt das dafür geschaffene Regelwerk die Opfer der damaligen Maßnahmen nicht ruhen. Deswegen haben sie einen rechtswissenschaftlichen Gutachtenauftrag erteilt, der die rechtlichen Folgen ermittelt, welche die von der Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath in der in Duisburg-Essen 2003 mit der Note summa cum laude bewerteten Dissertation Macht und Eigentum. Die Enteignungen 1945-1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung (2004) aufgestellte These - dass es die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland behauptete Zwangslage, dass Bedingung der deutschen Einheit ein Rückgabeverbot enteigneten Bodens gewesen sei, tatsächlich nicht gegeben, sondern die Regierung selbst das Rückgabeverbot gewollt habe - nach sich zieht.
Dem eingangs erwähnten Gutachtenauftrag folgt eine Darstellung der Bodenreformurteile des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands vom 23. April 1991 und vom 18. 4. 1996, in denen das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der das Eigentum betreffenden Regelungen des Einigungsvertrages bestätigte. Daran schließen die Verfasser ihre Kritik unter der Überschrift „Kein Rechtsfriede im wiedervereinigten Deutschland“ an. Danach ermitteln sie Verfahrensmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens, die freilich bisher mangels ausreichenden politischen Druckes von der Bundesrepublik nicht aufgegriffen wurden, da Rechtsfriede und Gerechtigkeit aus unterschiedlicher Sicht wohl immer verschieden gestaltet werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler