Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichskammergericht Band 14 Nr. 5569-6206 (Buchstabe K) (= Bayerische Archivinventare 50/14), bearb. v. Breit, Stefan/Pledl, Wolfgang. Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns, München 2008. X, 830 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.

 

Es ist an dieser Stelle nicht erforderlich, die Inventarreihe der im Hauptstaatsarchiv in München gelagerten Akten des Reichskammergerichts erneut vorzustellen, da dies aus Anlass der letzten Teillieferungen bereits geschehen ist (zuletzt in ZRG GA 121, S. 555f. und 125, S. 728f.). Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Verzeichnungsprojekt ist eigentlich schon längst abgeschlossen, was auch durch eine „Ergebnistagung“ im April 2008 in Berlin dokumentiert wurde. Dies gilt auch für das Teilprojekt der Bayerischen Archivverwaltung. Gleichwohl liegen noch nicht alle Inventarbände im Druck vor – was aber vor allem darauf beruht, dass die Kapazität und die finanziellen Möglichkeiten der Generaldirektion der Bayerischen Archive nicht ausreicht, um das Publikationsvorhaben zügig zu Ende zu bringen. Da die Verzeichnisse aber in München vorliegen und vor Ort benutzt werden können, entsteht der Forschung dadurch kein großer Schaden.

 

Mit der Beschreibung der 637 Verfahren von klageführenden Parteien des Buchstabens „K“ ist wiederum ein sehr umfangreicher Band zusammen gekommen. Die Bearbeiter verzichten darauf, einleitend nähere Erläuterungen des Inhalts zu geben. Stattdessen teilen sie lediglich die Erläuterungen zum Inventarisierungsschema (nach den „Frankfurter Grundsätzen“ von 1978) und zu den Indices mit. Neben den eigentlichen Verfahrensbeschreibungen werden wie in den anderen Bänden Personen- und Ortsindices, ein Prokuratorenindex, ein Verzeichnis der Vorinstanzen, Juristenfakultäten und Schöppenstühle sowie ein chronologisches Verzeichnis der Prozesse nach ihrem Beginn am Reichskammergericht dargeboten. Zwei Konkordanzen zur besseren Benutzbarkeit der Akten werden hinzugefügt. Bei den Beschreibungen der Streitgegenstände fällt auf, dass den Bearbeitern die exakte juristische Benennung der verhandelten Gegenstände nicht immer ausreichend gelingt; vielmehr werden – und dies gilt auch für viele der anderen Inventarbände – sie mit einer gewissen Umständlichkeit umschrieben. Wenn es etwa (in Nr. 5747) heißt, „Kl. Appelliert gegen dieses Urteil, da er dadurch das Gericht der Grafschaft Kempten in seiner Gerichtszuständigkeit geschmälert sieht“ (was noch weiter mit den Stellungnahmen anderer Prozessbeteiligter ausgeführt wird), so trifft dies zwar zu, hätte aber auch mit wenigen Worten wie „Appellation wegen Unzuständigkeit“ oder „Behauptung der Unzuständigkeit in der Appellationsschrift“ zusammengefasst werden können. So bekommt der Leser zwar anschauliche Schilderungen über die Prozessschritte, muss aber die Streitgegenstände erst selbst anhand der ihm mitgeteilten Fakten identifizieren.

 

Doch wird der Wert des Inventars dadurch nicht geschmälert. In jedem Fall liegt auch mit vorliegendem Band wieder ein wichtiges Hilfsmittel zur Benutzung der Münchener Reichskammergerichtsakten vor.

 

Darmstadt                                                                                          J. Friedrich Battenberg