Stadtkölnische Reiserechnungen des Mittelalters, bearb. v. Militzer, Klaus (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 75). Droste, Düsseldorf 2007. LIX, 639 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Sesshaftigkeit des Menschen beginnt auch die Reise. Mit der Verwendung von Geld für die entsprechenden Kosten erwächst auch ein Bedürfnis nach Rechnungslegung. Entsprechende Unterlagen sind seit dem hohen Mittelalter belegt.
Am Beginn der Beschäftigung des Bearbeiters mit Reiserechnungen der Stadt Köln stand ein Hauptseminar an der Ruhr-Universität Bochum, deren oder vielleicht eher dessen Teilnehmer eifrig an der Bearbeitung einzelner Rechnungen gearbeitet haben. Dabei sah es nach Mitteilung des Bearbeiters zunächst so aus, als ob es sich um einen überschaubaren Bestand gehandelt hätte. Im Laufe der Befassung traten allerdings entsprechend der Größe Kölns so viele weitere aufzunehmende Quellen hinzu, dass wieder ein umfangreicher Band entstand, der anfangs nicht so geplant war.
Insgesamt sind 125 Belege zusammengekommen, die der Bearbeiter überzeugend chronologisch geordnet hat. Sie setzen mit einer Reise nach Rom im Jahr 1394 ein und enden mit einer Rechnung eines Boten von 1506 oder 1507. Reiseziele sind Lübeck, Frankfurt am Main, Konstanz, Aachen, Koblenz, Bad Hönningen, Mainz, Lüttich, Löwen, Schwerte, Dortmund, Sittard, Kempen, Heidelberg, Andernach, Nürnberg, Bonn, Basel, Ulm, Zons, Antwerpen, Soest, Straßburg, Wien, Rhens, Uerdingen, Maastricht, Bremen, Arnheim, Hammerstein, Orsoy, Bacharach, Remagen, Düsseldorf, Hohenlimburg, Xanten, Utrecht, Nimwegen, Brüssel, Mons, Neuss, Hamburg und anderes.
In der Einleitung erörtert der Verfasser dankenswerterweise eine Reihe allgemeiner Reisefragen. In diesem Zusammenhang bietet er auch eine Liste der Wasserzeichen der ausnahmslos auf Papier geschriebenen, aus einem ursprünglich deutlich größeren Bestand erhalten gebliebenen Rechnungen, eine Übersicht über die zu ermittelnden Schreiber und eine Liste der bezeugten Geldwerte. Auf allgemeines Interesse dürften auch die Angaben über die Einzelheiten der Verpflegung, Unterkunst und Versorgung stoßen.
Der sorgfältigen Edition ist ein Quellen- und Literaturverzeichnis vorangestellt. Ihr folgen ein ausführliches Wörterverzeichnis der meist ripuarischen Texte und umfängliche Register, in denen freilich das Recht nur an einer einzigen Stelle unmittelbar begegnet. Gleichwohl verdient die Ausgabe auch, wie nicht zuletzt das verschiedentlich erwähnte Geleit zeigt, das Interesse der Rechtsgeschichte, für die in der jüngeren Vergangenheit der Reisevertrag ja sogar zu einem eigenen schuldrechtlichen Rechtsgeschäftstyp geworden ist.
Innsbruck Gerhard Köbler