Rohland, Steffi/Noack, Heinz, das holz all der dorfer gemeyne. Aus der Geschichte des Siebengemeindewaldes. Selbstverlag Rohland, Steingasse 80 Bennungen. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das auf glänzendem Papier gesetzte, im Eigenverlag erschienene, zwei Waldvögten für ihre Bemühungen um den Erhalt der Waldgenossenschaft Siebengemeindewald gewidmete Buch will einen ersten umfassenden Einblick in die Geschichte des Siebengemeindewalds am Rand des Südharzes geben, nachdem zuvor nur einige Aufsätze den Gegenstand behandelt hatten. Dank sagen die Autoren unter anderem Heiner Lück für die fachliche Durchsicht. Da gleichwohl eine Zusage nicht eingehalten wurde, muss der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf das Werk hinweisen.
Es betrifft ein rund 1000 Hektar großes Waldgebiet zwischen Uftrungen und Schwenda oder Haseltal im Osten und Krummschlachttal im Westen und ist in der Gegenwart Teil des Landschaftsschutzgebiets Harz und südliches Harzvorland. Mitten im Wald steht das zweistöckige Waldhaus als Wohnsitz des jeweiligen Waldförsters, das auf dem Umschlag und im reichen Bildanhang wiedergegeben ist. Eigentümer des Waldes ist eine Realgenossenschaft, wobei jeder Anteil untrennbarer Bestandteil von insgesamt 951 im Jahre 1868 festgeschriebenen Hausgrundstücken in Berga, Görsbach, Thürungen, Bösenrode, Rosperwenda, Uftrungen und Schwenda ist.
An den Anfang stellen die beiden Autoren, zwei REFA-Techniker für Arbeitsstudium und Betriebsorganisation, die Entwicklung der Waldgenossenschaft von den unbekannten Anfängen über die Ersterwähnung in einer Urkunde über eine Überlassung der Herrschaft Roßla durch die Grafen von Honstein an die Grafen von Stolberg vom 10. Januar 1341, das Kurfürstentum/Königreich Sachsen (bis 1815), das Königreich Preußen bis 1871 bzw. 1918), das Deutsche Reich, die Weimarer Republik, das Deutsche Reich (1933-1945), die sowjetische Besatzungszone und die Deutsche Demokratische Republik bis zur Gegenwart. Danach wird die geologische Situation beschrieben. Anschließend wird die Herausbildung und Nutzung des Waldes erklärt.
Es folgen die Waldvögte, Förster, Waldknechte, Hausmänner, Wilddiebe und das Glück im Siebengemeindewald. Dem werden das Waldhaus und die anderen Gebäude, die Denkmale und Erinnerungsstätten angeschlossen. Schließlich werden alle Waldgenossen und ihre Anteile betrachtet und einzeln genannt.
Den Beschluss bilden die Rechtsquellen. Von der Ersterwähnung bis zur Jagdordnung von 1999 werden fast 30 Texte erfasst und wiedergegeben. Insgesamt ist damit ein schönes Denkmal vorwissenschaftlicher Zuneigung zu einem auch rechtsgeschichtlich sehr interessanten Gegenstand geschaffen, wie er in der industrialisierten Gegenwart leider immer seltener wird.
Innsbruck Gerhard Köbler