Piel, Heike Sabine, Die Protokolle des Rates der Stadt Hattingen von 1629 bis 1652 (= Bochumer Forschungen zur Rechtsgeschichte 3). Shaker, Aachen 2008. 317 S., 3 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Bernd Schildt betreute Dissertation der Verfasserin, die im Sommersemester 2007 von der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum angenommen wurde. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung, Zusammenfassung und ein abschließendes Quelle- und Literaturverzeichnis in drei Teile.
Der erste Teil befasst sich mit der Stadtgeschichte Hattingens bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Erstmals belegt ist Hattingen 990 als Reichshof mit einer Eigenkirche und etwa 20 verstreuten Hofeinheiten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts wuchs der Ort über eine Kleinstadt mit Ackerbürgern nicht hinaus (nach Carl Haase um 1520 Minderstadt).
Im zweiten Teil untersucht die Verfasserin die Verfassung Hattingens in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Dabei behandelt sie Rat, Bürgermeister, Zwölfer, Gilden, Bürgerschaft, sonstige Stadtämter sowie Organe des Landesherrn. Dabei zeigt sich eine starke Stellung des kooptierenden, bereits die Stellung einer Obrigkeit einnehmenden, nur durch die Amtsträger des Landesherrn eingeschränkten Rates.
Das Schwergewicht ihrer Arbeit liegt auf der Ratstätigkeit nach dem in Gegensatz zu weiteren 6 verlorenen Stadtbüchern erhaltenen, zwischen 1983 und 1985 von Helmut Fischer edierten Ratsprotokollbuch (Gerichts- und Vormundschaftsbuch) mit Eintragungen über die Ratstätigkeit von Juli 1629 bis Februar 1652 auf 788 handgeschriebenen Seiten. Danach beschäftigten sich die Ratsherren mit dem Erlass von Verordnungen zwecks Erhalts guter Policey und Ordnung (z. B. Hochzeitsordnung), nahmen die unterschiedlichsten Verwaltungsaufgaben wahr und sprachen für die Bürger der Stadt Recht im Rahmen der niederen Gerichtsbarkeit (Brüchten- und Injurienprozesse, Schuldrecht). Als Verfahrensrecht kann die Verfasserin bei Überwiegen der Mündlichkeit eine Mischung aus rezipiertem römischem und überkommenem deutschem Recht ermitteln.
Im Ergebnis erweist sich Hattingen im Untersuchungszeitraum als noch stark durch mittelalterliche Strukturen bestimmt. Das ist zwar nicht besonders überraschend. Es ist aber doch ein ansprechender Erkenntnisgewinn, dass die Verfasserin dies durch sorgfältige Quellenforschung überzeugend gesichert hat.
Innsbruck Gerhard Köbler