Olechowski, Thomas, Rechtsgeschichte. Einführung in die historischen Grundlagen des modernen Rechts, 2. Aufl. WUV, Wien 2008. 422 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die erste Auflage dieses vom Verfasser selbst so genannten Lernbehelfs hat, wie angesichts des bestehenden Markts vorherzusehen und vom Verfasser im Vorwort zu Recht eindeutig vorangestellt, eine erfreulich positive Aufnahme bei den zahlreichen Studierenden gefunden. Schon nach vierzehn Monaten war sie vergriffen und eine Neuauflage erforderlich. Sie hält an dem Versuch fest, trotz Filetierung der Rechtsgeschichte im Studienplan des Hauptmarktes Universität Wien in verschiedene Teilbereiche (Pflicht-, Wahl-, Pflichtwahlbereich) Grundlage für verschieden gestaltete Lehrveranstaltungen zugleich zu sein und damit möglichst vielen möglichst etwas zu bieten.

 

Die Erfahrung habe gezeigt, dass es in den meisten Lehrveranstaltungen zweckmäßig sei, den Studierenden zunächst einen chronologischen Überblick zu geben und sie danach in einzelne Sachgebiete vertiefend einzuführen. Demgemäß enthalte das Buch mehrere chronologische und sachbezogene Module, die für die entsprechenden Lehrveranstaltungen je nach Bedarf zusammengesetzt werden könnten. Ihre systematische Anordnung solle nichtsdestoweniger die prinzipielle Einheit des Faches betonen.

 

Die Trennung von Ereignisgeschichte und Strukturanalyse sei für den Verfasser auch aus dem Grunde geboten gewesen, als er habe vermeiden wollen, in chronologischer Abfolge etwa das politische System des autoritären Ständestaats vor jenem des Dritten Reiches und dieses vor jenem der DDR darzustellen, da in ideengeschichtlicher Hinsicht der Sozialismus älter sei als der Faschismus und der Faschismus älter als die dem autoritären Regime zugrunde liegende Ideologie. Erst in dieser Reihenfolge werde das Eine als die Antwort auf das Andere begreifbar. Derartige Periodisierungsprobleme seien allen, die sich um eine Darstellung der europäischen Rechtsgeschichte bemühten oder aber ein derartiges Unterfangen als unmöglich abtäten, nur allzu gut bekannt.

 

Allerdings sei der Abschnitt über die europäische Integration bisher nur chronologisch gegliedert gewesen. Weil dies als Schwäche erkannt worden sei, sei nun eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Den korrespondierenden chronologischen Überblick enthalte der gleichfalls überarbeitete Abschnitt über Europa seit 1918 (bis 2007).

 

Dementsprechend gliedert sich das gesamte, durch größere und kleinere Verbesserungen (z. B. 15 Übersichten) und ein handlicheres Format von 340 auf 422 Seiten und von 3538 auf 3539 Randnummern angewachsene, dem Lehrer Werner Ogris gewidmete Werk in einen Allgemeinen Teil, die Verfassungsentwicklung und die Privatrechtsentwicklung. Der allgemeine Teil besteht aus Österreich und Europa bis 1918, Europa seit 1918, Österreich seit 1918 und Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Entwicklung bis zu den Kodifikationen, Vernunftrecht, historische Rechtsschule, Pandektistik und Begriffsjurisprudenz, neuere Strömungen). In der Verfassungsentwicklung werden Staatsformen (Feudalismus, Absolutismus, Konstitutionalismus, Demokratie, Sozialismus, Faschismus und Nationalismus, der autoritäre Ständestaat, die Wiederkehr der Demokratie), die europäische Integration, Grundrechte sowie Verwaltungs- und Verfassungskontrolle, in der Privatrechtsentwicklung Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Schuldrecht dargelegt. Möge das Ziel des Verfassers, durch die Betonung der institutionengeschichtlichen Entwicklung Verständnis bei unterschiedlich ausgerichteten Nutzern oder Lernern für die Bedingungszusammenhänge des modernen Rechts zu wecken und die Maximen heutiger Rechtskultur deutlich zu machen, in gleicher Weise wie bisher erreicht werden.

 

Innsbruck                                                                                                                                                      Gerhard Köbler