Obermair,
Hannes, Bozen Süd – Bolzano Nord. Schriftlichkeit und urkundliche Überlieferung
der Stadt Bozen bis 1500. Band 2 Regesten der kommunalen Bestände 1401-1500.
Stadt Bozen, Bozen 2008. 528 S., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre
2005 ist der erste Band der urkundlichen Überlieferung der Stadt Bozen
erschienen. Er reicht von 1210 bis 1400. Angezeigt ist er in Band 124 (2007)
dieser Zeitschrift.
Es ist
außerordentlich erfreulich, dass dem Bearbeiter in ganz kurzer Zeit der
Abschluss eines zweiten Bandes gelungen ist. Dieser Teilband beschließt ein
Editionsprojekt - oder, wie der Bearbeiter verheißungsvoll hinzufügt, zumindest
dessen ersten Hauptteil -, das sich die historisch-kritische Herausgabe der
Urkunden- und Aktenüberlieferung der Stadt Bozen von ihren Anfängen im 13.
Jahrhundert bis zum Jahre 1500 zum Ziel gesetzt hat. Damit liegt Bozens kommunales
Schriftgut erstmals vollständig in gedruckter Form vor, womit Bozen überhaupt
die erste Stadt des Raumes Trentino-Südtirol-Tirol ist, die ein nach modernen
wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeitetes Urkunden(-Regesten-)Buch hat.
In seiner
Einführung weist der Herausgeber zu Recht darauf hin, dass beide Bände die
Materialgrundlage für die weitere Erforschung der Geschichte einer
mitteleuropäischen Stadt bieten, die zwar von überschaubarer Größe geblieben
ist, aber doch eine wichtige Mittlerstellung am Schnittpunkt von Kulturkreisen
eingenommen hat. Mengenmäßig kommen in dem zweiten Teilband 464 Einzelnummern
hinzu, so dass sich die Gesamtzahl der Urkundennummern von 905 auf 1369 erhöht.
Dabei steigt das Material im 15. Jahrhundert stetig an, erreicht aber nicht den
Umfang des ersten Quartals des 14. Jahrhunderts.
Bis zur
Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert überwiegen
dabei die notariellen Instrumente stark. Dementsprechend überflügelt die
deutsche Urkundensprache erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts das Lateinische.
Damit einhergeht eine landgerichtliche Neuordnung des Tiroler Territoriums, als
dessen Folge die Landgerichte über das Gerichtsschreiberamt das Notariat
förmlich aufgesogen haben.
Am Beginn
des zweiten Teilbands steht die Bestätigung einer Seelgerätsstiftung durch
Herzog Leopold vom 16. April 1401 in Bozen. Den Beschluss bildet eine
Übertragung Meister Conrad Rungkers an das Heiliggeistspital vom 23. November
1500, der einige Corrigenda und Addenda zum ersten Teilband
folgen. Fast die Hälfte des gesamten Teilbandes nehmen ungewöhnlich umfassende
Nachweise und Verzeichnisse sowie eindrucksvolle Abbildungen ein, mit deren
Hilfe das wertvolle Material bestens verarbeitet werden kann.
Innsbruck Gerhard Köbler