Nordloh, Philipp, Kölner Zunftprozesse vor dem Reichskammergericht (= Rechtshistorische Reihe 370). Lang, Frankfurt am Main 2008. 271 S.  Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Peter Oestmann betreute, im Sommersemester 2007 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des Verfassers. Sie konzentriert sich auf die Darstellung und Auswertung gerichtlicher Zunftkonflikte. Insofern setzt sie neben den zahlreichen allgemeineren Arbeiten einen besonderen Akzent.

 

Gegliedert ist die Arbeit nach einer den Forschungsstand, die `Quellenlage und das Untersuchungsziel beschreibenden Einleitung in drei Teile, an die abschließend Problemkreise angefügt werden. Im Quellen- und Literaturverzeichnis wird zwischen ungedruckten Quellen, gedruckten Quellen und Literatur bis 1806 und Literatur nach 1806 (nicht immer ganz aktuell, besondere Berücksichtigung der Einzelartikel des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte) getrennt. Ein einseitiges Abkürzungsverzeichnis nimmt teils gängige, teil besondere Abkürzungen auf.

 

Der erste, kurze Teil behandelt als äußeren Rahmen Kölns Wirtschaft und Verfassung vom Mittelalter bis zum Ende des Ancien Régime. Dabei wird zunächst der Zunftbegriff erörtert. Danach wird Kölns Verfassung nach dem Verbundbrief aufgezeigt und der Verbundbrief in das Spannungsfeld zur politischen Wirklichkeit gestellt.

 

Der zweite, ebenfalls kurze Teil befasst sich mit der Stellung des Reichskammergerichts im Rechtsgefüge des alten Reiches. Der Verfasser stellt Gerichtsverfassung, Kameralprozess und die wichtigsten Rechtsmittel dar und bietet Ausführungen zur Anwaltschaft am Reichskammergericht. Naturgemäß gelangt er hier  kaum zur eigenständigen Vertiefung.

 

Sein dritter Teil bildet den Kern der Arbeit. Es geht um ausgewählte Zunftprozesse aus der Reichsstadt Köln. Bei den Konkurrentenklagen zwischen verschiedenen Zünften werden der Streit um die Herstellung kupferner Ölgefäße, der Streit um das Recht des Wollpflückens und der Streit um die Zunftprivilegien des Lohgerberamts untersucht, bei der zunftinternen Konkurrenzausschaltung das Importverbot auswärtiger Nähnadeln, die Aufnahme Caspar Schneiders in die Malerzunft und die Abwehr einer weiteren Bäckerei durch die Bäckerzunft, bei der Bekämpfung unzünftiger Konkurrenz der Streit um den Handel mit auswärtigen Messern und der Streit um die Bereifung von Weinfässern. Soweit dies die Quellen zulassen, verfolgt der Verfasser die Streitigkeiten vom Beginn bis zum Ergebnis.

 

Zum Abschluss konzentriert er sich auf die prozessualen und materiellen Problemkreise. Dabei zeigt sich, dass das Zunftwesen nicht in erster Linie starr und fortschrittsfeindlich war, sondern dass auch in Köln im 18. Jahrhundert der Kampf um die Nahrung für viele Handwerker eine unausweichliche Notwendigkeit bedeutete. Die Verteidigung überkommener Privilegien fiel aber, wie die anschaulichen Einzelfälle erweisen, bereits zu dieser Zeit zunehmend schwerer.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler