Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo, Verfassungsgeschichte, 6. Aufl. Beck,
München 2007. XXV, 421 S. Besprochen von Christoph Holtwisch.
Der Rezensent ist in der glücklichen
Lage, den Entstehungsprozess dieser erstmals 1997 erschienenen und nun bereits
in 6. Auflage vorliegenden „Verfassungsgeschichte“ miterlebt zu haben, da er im
Wintersemester 1995/1996 als Student im ersten Semester an der Universität Münster
an der Vorlesung „Verfassungsgeschichte“ von Bodo Pieroths teilgenommen hat. Da
das Buch dem Aufbau der damaligen Vorlesung entspricht, ist zu bestätigen, dass
es „aus einer Vielzahl von verfassungsgeschichtlichen Lehrveranstaltungen
hervorgegangen“ ist (S. VIII). So wie dem Rezensenten die Vorlesung als eine
der klar besseren des Jurastudiums in Erinnerung geblieben ist, ist auch das
Buch sehr gut geeignet für die juristische Ausbildung, zumal viele wichtige
Quellentexte praktischerweise gleich mit abgedruckt sind.
Die „Verfassungsgeschichte“ beginnt bei
den ersten Verfassungen in den USA und Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts
und endet mit dem demokratischen Neubeginn bis 1949 nach der NS-Zeit.
Angesichts der Zielrichtung des Buches ist die Zurückweisung der (in früheren
Rezensionen geäußerten) verständlichen Wünsche nach Stofferweiterung oder
-vertiefung nachvollziehbar (S. VII): „Während die einen eine stärkere
Berücksichtigung der frühneuzeitlichen, ja sogar der mittelalterlichen
Verfassungsentwicklung in Deutschland fordern, halten andere eine weitergehende
Einbeziehung der Rechtsentwicklung in den europäischen Nachbarstaaten sowie im
Völkerrecht oder eine Fortführung der Verfassungsgeschichte bis zum heutigen
Tag für notwendig. Jede Erweiterung und Vertiefung des Stoffes würde aber den
Zweck des Buches verfehlen, Jurastudentinnen und Jurastudenten im Umfang einer
zwei- bis dreistündigen Vorlesung zu unterrichten; mehr Platz findet ein
Grundlagenfach wie die Verfassungsgeschichte in den gegenwärtigen deutschen
Studienordnungen nicht.“
Dieser korrekte Befund ist zu bedauern,
fördert die juristische Ausbildung doch leider häufig eher den praktisch
Rechtskundigen als den Rechtswissenschaftler, wobei übersehen wird, dass eine
rechtlich geprägte Tätigkeit auf hohem Niveau dauerhaft nur dann gelingen kann,
wenn man um die Hintergründe und auch die Entstehung des geltenden Rechts weiß.
Der Verfassung als der Grund- und Wertordnung des Staates kommt dabei besondere
Bedeutung zu. Die hier besprochene Verfassungsgeschichte bietet deshalb nicht
nur für per se historisch Interessierte einen interessanten und gut
geschriebenen Stoff, sondern ist auch für alle anderen wichtig, die eine „historische
Einführung in das öffentliche Recht der Gegenwart“ (S. 4) suchen.
Vreden Christoph
Holtwisch