Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo, Verfassungsgeschichte, 6. Aufl. Beck, München 2007. XXV, 421 S. Besprochen von Christoph Holtwisch.

 

Der Rezensent ist in der glücklichen Lage, den Entstehungsprozess dieser erstmals 1997 erschienenen und nun bereits in 6. Auflage vorliegenden „Verfassungsgeschichte“ miterlebt zu haben, da er im Wintersemester 1995/1996 als Student im ersten Semester an der Universität Münster an der Vorlesung „Verfassungsgeschichte“ von Bodo Pieroths teilgenommen hat. Da das Buch dem Aufbau der damaligen Vorlesung entspricht, ist zu bestätigen, dass es „aus einer Vielzahl von verfassungsgeschichtlichen Lehrveranstaltungen hervorgegangen“ ist (S. VIII). So wie dem Rezensenten die Vorlesung als eine der klar besseren des Jurastudiums in Erinnerung geblieben ist, ist auch das Buch sehr gut geeignet für die juristische Ausbildung, zumal viele wichtige Quellentexte praktischerweise gleich mit abgedruckt sind.

 

Die „Verfassungsgeschichte“ beginnt bei den ersten Verfassungen in den USA und Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts und endet mit dem demokratischen Neubeginn bis 1949 nach der NS-Zeit. Angesichts der Zielrichtung des Buches ist die Zurückweisung der (in früheren Rezensionen geäußerten) verständlichen Wünsche nach Stofferweiterung oder -vertiefung nachvollziehbar (S. VII): „Während die einen eine stärkere Berücksichtigung der frühneuzeitlichen, ja sogar der mittelalterlichen Verfassungsentwicklung in Deutschland fordern, halten andere eine weitergehende Einbeziehung der Rechtsentwicklung in den europäischen Nachbarstaaten sowie im Völkerrecht oder eine Fortführung der Verfassungsgeschichte bis zum heutigen Tag für notwendig. Jede Erweiterung und Vertiefung des Stoffes würde aber den Zweck des Buches verfehlen, Jurastudentinnen und Jurastudenten im Umfang einer zwei- bis dreistündigen Vorlesung zu unterrichten; mehr Platz findet ein Grundlagenfach wie die Verfassungsgeschichte in den gegenwärtigen deutschen Studienordnungen nicht.“

 

Dieser korrekte Befund ist zu bedauern, fördert die juristische Ausbildung doch leider häufig eher den praktisch Rechtskundigen als den Rechtswissenschaftler, wobei übersehen wird, dass eine rechtlich geprägte Tätigkeit auf hohem Niveau dauerhaft nur dann gelingen kann, wenn man um die Hintergründe und auch die Entstehung des geltenden Rechts weiß. Der Verfassung als der Grund- und Wertordnung des Staates kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die hier besprochene Verfassungsgeschichte bietet deshalb nicht nur für per se historisch Interessierte einen interessanten und gut geschriebenen Stoff, sondern ist auch für alle anderen wichtig, die eine „historische Einführung in das öffentliche Recht der Gegenwart“ (S. 4) suchen.

 

Vreden                                                                                              Christoph Holtwisch