Fälle aus der
Rechtsgeschichte, hg. v. Falk, Ulrich/Luminati, Michele/Schmoeckel, Mathias
(= Juristische Falllösungen). Beck, München 2008. XVI, 316 S. Besprochen von
Christoph Holtwisch.
Das hier vorgestellte Buch ist verfasst
von Mitgliedern des Arbeitskreises „Mit den Augen der Rechtsgeschichte“. Es
richtet sich in seiner didaktischen Ausrichtung primär an Studierende der
Rechtswissenschaft, wobei ein Teil der im Buch gesammelten Fälle bereits für
Anfangssemester – in Ergänzung zu einer Grundlagenvorlesung – geeignet sein
soll, während sich ein anderer Teil an Fortgeschrittene – beispielsweise mit
rechtshistorischem Schwerpunkt oder bei Anfertigung einer Dissertation –
richtet (für diese dürften auch die umfangreichen und thematisch gegliederten
Literaturhinweise relevant sein). Bereits von den Herausgebern wird – völlig zu
Recht – hervorgehoben, dass diese Fallsammlung keine Einführung in die Rechtsgeschichte
ersetzen kann, sondern nur als Ergänzung zu systematischen Lehrbüchern gedacht
ist.
Allen
18 Fällen ist jeweils eine kurze Vorbemerkung vorangestellt, die deutlich
macht, ob der Fall eher für Anfänger oder Fortgeschrittene geeignet ist. Die
Vorbemerkung liefert zudem meist eine erste Einordnung des Falles in den
Gesamtkomplex Rechtsgeschichte und definiert das Lernziel, was ein
problembewusstes Lesen des Falles häufig stark erleichtert. Inhaltlich reichen
die Fallstudien von der Antike über das Mittelalter und die Neuzeit bis zur
Schwelle des 20. Jahrhunderts. Erfasst werden alle rechtshistorisch relevanten
Gebiete, also nicht nur das Zivilrecht und das Strafrecht, sondern z. B. auch
das kanonische Recht. Die Fülle der behandelten Themen bei einem gleichzeitigen
Zwang zur Beschränkung führt zu einer Fallauswahl, die man zwar auch anders
hätte treffen können, die insgesamt jedoch überzeugt, zumal auch bekannte Standardfälle
nicht fehlen. Hervorzuheben ist die tiefe Durchdringung der einzelnen Fälle und
ihre gelungene – auch dogmatische – Einordnung in die Gesamtthematik.
Insgesamt hinterlässt das Buch „Fälle aus
der Rechtsgeschichte“ aufgrund der fachlichen Exzellenz und der gelungenen
Didaktik einen sehr guten Eindruck. Die im Vorwort von den Herausgebern
hervorgehobenen Maßnahmen der Qualitätssicherung haben sich offensichtlich bewährt.
Zu bezweifeln ist allenfalls, ob ein derart ein die Tiefe gehendes Buch
wirklich viele Studierende auch schon in den Anfangssemestern ansprechen kann. Dies
wäre freilich zu wünschen, da das geistige Rüstzeug, das hier vermittelt wird,
einen beachtlichen und wichtigen Hintergrund auch für andere Bereiche der juristischen
Ausbildung bieten kann.
Vreden Christoph
Holtwisch