Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 1ff. Metzler, Stuttgart 2004ff. Band 6 (Jenseits-Konvikt). Metzler, Stuttgart 2007. XXII, 1199 Spalten.
Nach August Friedrich Paulys 1837 begonnener, bis 1852 in sechs Bänden erschienener, seit 1890 von Georg Wissowa neu bearbeiteter, bis 1978 zu 66 Halbbänden, 15 Supplementbänden, einem Register der Nachträge und Supplementbände, einem Index (1980), einem Gesamtregister (1997) und einem systematischen Sach- und Suchregister auf CD-ROM erweiterter Realenzyklopädie des klassischen Altertums (1964-1975 Der kleine Pauly, 1996ff. Der neue Pauly) war ein Lexikon des Mittelalters lange Zeit ein großes Desiderat. Nach seiner zwischen 1977 und 1998 in neun Bänden mit mehr als 36000 Artikeln und einem Registerband erfolgten, von Studienausgabe, Taschenbuchausgabe, CD-ROM und Online-Version begleiteten Verwirklichung musste ein die Neuzeit betreffendes Werk in gleicher Weise erwünscht sein. Seit 2005 sind, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern herausgegeben von Friedrich Jaeger, im Verlag Metzler in Stuttgart in kurzer Zeit sechs Bände erschienen, von denen die ersten fünf die Strecken Abendland bis Beleuchtung, Beobachtung bis Dürre, Dynastie bis Freundschaftslinien, Friede bis Gutsherrschaft und Gymnasium bis Japanhandel in der Zeit zwischen 1450 und 1850 behandeln.
Die zehn berücksichtigten Fachgebiete des insgesamt auf 15 Bände und einen Registerband (mit zu erwartenden etwa 4000 Artikeln auf rund 10000 Seiten) angelegten, Personen und Orte als Artikel ausschließenden, durch Interimsregister zu den laufenden Bänden vorab im Internet (http://www.enzyklopaedie-der-neuzeit.de) greifbaren, durch verschiedene Abbildungen aufgelockerten Werkes sind Staat, politische Herrschaft und internationales Staatensystem, globale Interaktion, Recht und Verfassung, Lebensformen und sozialer Wandel, Wirtschaft, Naturwissenschaften und Medizin, Bildung, Kultur und Kommunikation, Kirchen und religiöse Kultur, Literatur, Kunst und Musik, Umwelt und technischer Wandel, wobei jeweils zwischen zwei und vier Fachherausgeber mitwirken. Für Recht und Verfassung sind dies Wilhelm Brauneder, Sibylle Hofer und Diethelm Klippel, welche die Neuzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz zweifelsohne bestens vertreten. Im Einzelnen ist Wilhelm Brauneder für Gesetz und Verfassung, Barbara Dölemeyer für Justiz, Sibylle Hofer für Recht und Privatrecht, Diethelm Klippel für Naturrecht und Rechtsphilosophie, Rechtswissenschaft, Peter Oestmann für Strafrecht, Louis Pahlow für Grundrechte und Rechtswissenschaft, Gerd Schwerhoff für Kriminalität und Thomas Simon für öffentliches Recht zuständiger Teilherausgeber.
Im vorliegenden Band haben knapp 200 Verfasser schätzungsweise 300 Artikel bearbeitet. Die Rechtsgeschichte betreffen etwa Judenrecht (Battenberg), Kirchenbann, Kirchenbuße (Birr), Kommentier- und Auslegungsverbot, Kondominat, Konstitutionalismus (Brauneder), Kodifikation (Caroni), Justiz (Dölemeyer), Kanonistik (Duve), Jurist (Ina Ebert), Konsilien (Falk), Konkurs (Hofer), Kirchenordnung, Kirchenzucht (Kampmann), jüdische Gerichtsbarkeit (Klein), Kirchenrecht (Klippel), Karlsbader Beschlüsse (Kohl), Kauf (Löhnig), Kleiderordnung (Mentges), Justizminister, Kabinettsjustiz, Kameralprozess (Oestmann), juristische Fakultät, Klage (Pahlow), Kindesrecht, Konkubinat (Scholz-Löhnig), juristische Methodenlehre (Schröder), Koalitionsverbot (Steindl), Kirche und Staat, Kirchenrecht (Synek), Kirche und Staat, Konkordat (Unterburger), Kirchengut, Kirchenrecht (Weitzel), Kodifikationsstreit (Wesener), Jugendkriminalität (Wettmann-Jungblut). Von daher ist vielleicht mit etwa 600 rechtshistorischen Artikeln im Gesamtwerk zu rechnen, in denen ausgewiesene Kenner die Bedeutung des Rechts in der Neuzeit einer hoffentlich breiten und großen Leserschaft nahebringen.
Innsbruck Gerhard Köbler